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1. Ausgangssituation
Die Zahl der offiziell gezählten
Drogentoten ist immer noch immens hoch (1999
1723 an den Begleitumständen des Drogengebrauchs gestorbene Menschen). Die
soziale, gesundheitliche und materielle Verelendung in den öffentlich
sichtbaren Drogenszenen ist häufig nicht zu übersehen. Viele zwanghaft
Drogengebrauchende leiden weiterhin unter schweren chronischen Erkrankungen
(z.B. Hepatitis C). Die Gefängnisse sind zum Teil mit Drogengebrauchenden überfüllt:
Es ist von einer Gesamtzahl von etwa 20.000 Drogenabhängigen im Justizvollzug
auszugehen. Die Mehrheit derjenigen, die sich einer stationären
Langzeittherapie unterziehen (müssen), sind sog. „Auflagenklienten“ (§
35ff). Nur wenige der zwanghaft und exzessiv Drogengebrauchenden
erreichen durch therapeutische Bemühungen langfristige Abstinenz (1).
Hinsichtlich der Verabschiedung des
„Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplanes“ (BMJFFG, 1990), des Europäischen
Drogenbekämpfungsplanes auf der Grundlage der Wiener Beschlüsse vom 19.12.1988
(in der BRD ratifiziert am 13.5.1993), des Gesetzesentwurfes zur Bekämpfung der
organisierten Kriminalität (OrgKG) und des Europäischen Aktionsplanes
Drogenbekämpfung (Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht -
EBDD -) und im Rückblick auf mehr als dreißig Jahre verbotsorientierter
Drogenpolitik muss folgende Bilanz gezogen werden:
Die Anzahl der registrierten,
erstauffälligen Konsumentinnen und Konsumenten illegalisierter Drogen
erreichte 1999 die Marke von 20.000. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für
Gesundheit sollen ca. 250.000 - 300.000 Menschen zu den Gebrauchern und
Gebraucherinnen sog. „harter“ Drogen gehören. Eine Untergruppe davon, nämlich
100.000 bis 150.000, weisen angeblich abhängige und hochriskante Konsummuster
auf (2).
Fakt ist eine quantitative Zunahme von
Gebrauchern und Gebraucherinnen illegalisierter Drogen und ihre soziale
Deklassierung, Kriminalisierung und gesundheitliche Verelendung sowie ein erhöhtes
Mortalitätsrisiko. Das gravierende HIV- und Hepatitisinfektionsrisiko
insbesondere in Haftanstalten muss an dieser Stelle besonders hervorgehoben
werden. Die Drogenverbotspolitik konnte bislang ihre Zielbestimmungen nicht erfüllen,
nämlich den Drogengebrauch einzuschränken, Neueinstiege zu verhindern, den
illegalen Drogenmarkt zu bekämpfen und den Betroffenen wirksam zu helfen.
Es hat sich weiterhin als eine Fehleinschätzung
erwiesen, dass durch Aufrüstung im “Drogenkrieg“ und durch die massive
Vertreibung und Auflösung („Junkie-Jogging“) offener Drogenszenen (wie in
verschiedenen Städten praktiziert) die Verfügbarkeit von illegalisierten
Drogen eingeschränkt werden kann oder das Problem an sich gelöst wird (nur ca.
5% bis 10% der angebotenen Drogen werden dem illegalen Drogenmarkt entzogen).
Drogen sind nicht aus der Welt zu schaffen, nicht einmal in Strafanstalten (3).
Eine weitere Verschärfung des heute
dominierenden „legal approach“ (kriminalpolitischer, prohibitiver und
repressiver Ansatz) durch eine noch intensivere Strafverfolgung und Pönalisierung
des Umgangs mit angeblich sozialschädlichen Drogen verkennt die
Vielschichtigkeit des Drogengebrauchs. Sie setzt sicherheitspolitische Erwägungen
und generalpräventive Strategien vor betroffenenorientierte und gesundheitsfördernde
Maßnahmen. Durch den Ausbau der strafrechtlichen Verfolgungspraxis wird die
gesundheitliche und soziale Lebenssituation der annähernd 300.000 heroin/kokaingebrauchenden
Menschen über das erträgliche Maß hinaus verschärft: Hohes Mortalitätsrisiko,
gesundheitliche Schädigungen durch gepanschte Straßendrogen und menschenunwürdige
Konsumbedingungen. Ganz zu schweigen von der hohem HIV-Prävalenz und
AIDS-Inzidenz, Obdachlosigkeit und hohen Kriminalisierungsdruck. Dabei ist längst
bekannt, dass der Gebrauch reiner Opiate wie Heroin bei hygienischen und
dosisangepassten Konsumbedingungen kaum akute oder chronische physische Schäden
zur Folge hat. Hierbei sollte jedoch nicht das hohe Suchtpotential von Heroin
unterschlagen werden. Der Gebrauch von pharmakologisch reinem Heroin ist ohne
gravierende Schädigungen möglich: Man kann damit sogar alt werden. Es sind
jedenfalls vermehrt die Konsumbedingungen, die wirklich gesundheitsschädlich
sind und die das dominante, mediengerechte Bild vom Teufel Rausch-Gift immer
wieder neu bestätigen. Wenn die wissenschaftlichen Forschungsergebnisse zur
staatlich kontrollierten Orginalstoffvergabe in der Schweiz und in den
Niederlanden eines überaus deutlich gezeigt haben, dann eine Entdämonisierung
der Substanz Heroin (4).
(1) vgl. Bundesministerium für Gesundheit:
Drogen- und Suchtbericht 1999. Berlin 2000; Baumgart,M.C.: Illegale Drogen -
Strafjustiz - Therapie. Max Planck-Institut. Freiburg 1994; Jacob,J./Stöver,H.(Hg.):
Minimierung gesundheitlicher Risiken bei Drogenkonsum unter Haftbedingungen.
Universität Oldenburg 1998
(2) vgl. Bundesministerium für Gesundheit:
Drogen- und Suchtbericht 1999. Berlin 2000; Simon,R./Tauscher,M./Pfeiffer,T.:
Suchtbericht Deutschland 1999. Hohengehren 1999;
(3) vgl. Hess,H.: Drogenpolitik und
Drogenkriminalität. Von der Repression zur Entkriminalisierung. In: Neumeyer,J./Schaich-Walch,G.(Hg.):
Zwischen Legalisierung und Normalisierung. Marburg 1992; Zurhold,H.: Kriminalität
und Kriminalisierung drogengebrauchender Frauen. Berlin 1998
(4) vgl. Schneider,W./Buschkamp,R./Follmann,A.(Hg.):
Heroinvergabe und Konsumräume. Berlin 1997
2. Entwicklungslinien
akzeptanzorientierter Drogenarbeit
Seit Ende der achtziger Jahre befindet sich
die Drogenarbeit in einer Umbruchphase. Beispielhaft sei hier nur die
Methadondiskussion genannt. Ausgelöst wurde dieser Umbruch von einer ausschließlich
abstinenzorientierten Drogenhilfe hin zu einer adressatenorientierten, bedürfnisbezogenen
Drogenarbeit durch mehrere Faktoren: Erstens muss hier die offenkundig geringe
Reichweite des hochschwelligen und abstinenzorientierten Drogenhilfesystems
angeführt werden. Zweitens „zwangen“ die sich von Jahr zu Jahr erhöhende
Zahl von Drogentodesfällen, die zunehmende gesundheitliche und soziale
Verelendung der Drogenabhängigen in den öffentlichen Drogenszenen sowie ständig
steigende gesellschaftliche Sekundärkosten (Beschaffungskriminalität etc.) zu
einem Beschreiten neuer Wege. Die starke Verbreitung der HIV-Infektionen und das
Aufkommen der Immunschwächekrankheit AIDS unter intravenös applizierenden
Drogenkonsumenten führte zudem dazu, neue Wege im sekundärpräventiven Bereich
(Schadensbegrenzung statt unmittelbarer Abstinenzforderung) der Drogenhilfe zu
gehen. Auch der Gesetzgeber der BRD ist diesem Ansatz zumindest teilweise
gefolgt: 1992 wurde eine Opportunitätsvorschrift eingeführt (§ 31a BtMG), die
eine Einstellung des Verfahrens bei geringen Mengen zum Eigenverbrauch seitens
der Staatsanwaltschaft vorsieht. Ferner ist eine Substitutionsbehandlung jedoch
nur in medizinisch begründeten Einzelfällen unter strenger ärztlicher
Kontrolle rechtlich zulässig. Weiterhin gilt hier die sog.
"Ultima-Ratio-Klausel“ ( siehe auch die neuen AUB-Richlinien zur
methadongestützten Behandlung der Ärzte und Krankenkassen von 1999). Darüber
hinaus stellt nach den BtMG-Änderungen vom 6.7.1992 die Abgabe bzw. der Tausch
steriler Einwegspritzen kein Verschaffen bzw. Gewähren einer Gelegenheit zum
unbefugten Gebrauch mehr dar, sondern dient der Gesundheitsprävention und
Infektionsprophylaxe. Ferner wurde ein Zeugnisverweigerungsrecht für
Mitarbeiter der Drogenhilfe eingeführt. Das dritte Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
ist am 25.2.2000 durch den Vermittlungsausschuss des Bundesrates
angenommen worden und sieht die
Einführung eines neuen § 10 a ins BtMG vor, der eine Erlaubnis für den
Betrieb von Drogenkonsumräumen über eine länderspezifische Rechtsverordnung
ermöglicht.
Neuere qualitative, lebensweltnahe Forschungsergebnisse machen deutlich, daß
Drogengebrauchsentwicklungen nicht mehr in
der vereinfachenden
Kausalkette, nämlich „Persönlichkeitsdefizit - Soziale
Probleme - Abhängigkeit - Therapie - Abstinenz“, aufgehen, geschweige denn in
einem linearen Drogengebrauchsmodell zu fassen sind.
Drogenabhängigkeit ist kein statischer Zustand, der einmal erreicht und
nur und ausschließlich über Langzeittherapie aufhebbar ist (Alternative:
Knast, Tod). Ein ausschließlich substanzfixiertes
Krankheitsbild ist darüber hinaus in seiner Pauschalität nicht mehr haltbar.
Forschungsergebnisse zeigen demgegenüber
-
ein aktives Subjekt, das sich mit den jugendalter- und szenetypischen
Widrigkeiten situationsspezifisch auseinandersetzt;
-
die Offenheit und Vielschichtigkeit von Drogengebrauchsentwicklungen;
-
die Variabilität von Einstiegs-
und möglichen Ausstiegsverläufen, deren Motive sowie die Möglichkeit der
Entwicklung auch kontrollierter, regelorientierter Gebrauchsformen;
-
selbsteingeleitete und durchgeführte
Ausstiegsprozesse auch ohne professionelle Betreuung und Behandlung.
Weiterhin machen diese Forschungsergebnisse
deutlich, dass eine einseitig auf Abstinenzorientierung ausgerichtete
Drogenhilfe der Vielschichtigkeit unter Drogengebrauchern
und Drogengebraucherinnen sowie von Drogenentwicklungsverläufen nicht
mehr gerecht wird.
3. Grundlagen und Zielsetzungen akzeptanzorientierter Drogenarbeit
Grundlage
akzeptanzorientierter Drogenarbeit ist, dass Drogengebrauchende als mündige,
zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung fähige Menschen angesehen werden ,
die ein Recht auf eine menschenwürdige Behandlung haben. Eine derartig
zielgruppenorientierte Arbeit basiert auf Freiwilligkeit und ist nicht
bevormundend ausgerichtet. Drogengebrauchende werden so akzeptiert
wie sie sind. Der leider inflationär verwandte Begriff Niedrigschwelligkeit
bedeutet demgegenüber, dass möglichst wenig Hemmschwellen Drogengebraucher von
der Benutzung von Hilfsangeboten abschrecken bzw. ausschliessen sollen. Insofern
ist Niedrigschwelligkeit nur ein methodischer Ansatz, der nicht notwendigerweise
eine Abkehr vom Abstinenzparadigma beinhaltet. Auf feste Terminvereinbarungen,
Cleanstatus und der demonstrativen Darstellung einer Abstinenzmotivation als Voraussetzung
für Inanspruchnahme von Angeboten und Hilfestellungen wird verzichtet.
Das
abstrakte Heilungsideal und Clean-Postulat, Therapiemotivationsarbeit,
Leidensdrucktheorie, Klientelisierung (Unterstellung von genereller
Behandlungsbedürftigkeit), Defizittheorie (Drogengebrauchende als kranke Störungsbündel)
und der sogenannte „helfende Zwang“, gehören nicht
zu den konzeptionellen Grundlagen einer akzeptanzorientierten Drogenarbeit.
Die Arbeit in den offenen Unterstützungsangeboten kann insofern auch als anforderungsarm bezeichnet werden. In der Praxis hat sich
inzwischen gezeigt, dass Angebote akzeptanzorientierter Drogenarbeit ( z.B.
Kontaktläden und Konsumräume) es ermöglicht haben, zusätzliche Gruppierungen
von Drogengebrauchenden zu erreichen.
Nationale
wie internationale Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen
akzeptanzorientierter Drogenarbeit verdeutlichen, dass diese Angebote
im Sinne von schadensbegrenzenden Unterstützungsmöglichkeiten und Überlebenshilfen
in der Lage sind, drogengebrauchende Mitbürger direkt anzusprechen.
Ferner werden Selbsthilfeorganisationsressourcen der Betroffenen
unterstützt (wie JES, Junkie-Bünde etc.), Safer-Use-Strategien
gestärkt und - auf Wunsch
- ergänzende, verbindliche Hilfen wie Substitutions-, Entzugsplatz- und
Therapievermittlungen sowie betreute Wohnformen angeboten.
An die Umsetzung
akzeptanzorientierter Drogenarbeit sind jedoch sechs inhaltliche Voraussetzungen
gebunden:
-
Verständnis der positiven
und negativ-schädlichen Seite von psychoaktiv wirksamen Substanzen;
-
Gelassenheit gegenüber der
dynamischen und auch diskontinuierlichen Entwicklungsmöglichkeit auch bei
zwanghaft und exzessiv Gebrauchenden;
-
Anerkennung des
Selbstbestimmungsrechts von Drogengebrauchenden bezüglich Intensität,
Richtungsverlauf und Verbindlichkeit der Kontakte;
-
Akzeptanz von
Drogengebrauchenden als Subjekte ihrer eigenen Entwicklung;
-
Akzeptanz des drogenbezogenen
Lebenstils im Sinne von Unterstützung und Förderung vorhandener
Selbststeuerungskompetenzen und Selbstorganisation;
-
Professionelle Herstellung
eines ausgeglichenen Verhältnisses zwischen Nähe und Distanz (keine
Instrumentalisierung und Verantwortungsübernahme).
Diese sechs Prämissen sind
Qualitätsstandards einer akzeptanzorientierten Drogenarbeit.
Akzeptanzorientierte Drogenarbeit orientiert sich an folgende Ziele:
n
Überleben sichern
n
Sicherung eines gesunden Überlebens ohne irreversible Schädigungen
n
Verhinderung sozialer Desintegration
n
Gesundheitliche und psychosoziale Stabilisierung
n
Unterstützung eines selbstverantwortlichen, kontrollierten
Drogengebrauchs als Vermeidung dysfunktionaler Gebrauchsmuster
n
Ermöglichung und Unterstützung längerer Drogenkontrollphasen
(mit Substitut oder ohne)
n
Unterstützung individueller Herauslösung aus der Drogenszene
Die
Zugangsmethode „Niedrigschwelligkeit“ und der inhaltliche Arbeitsansatz
Akzeptanz erhöht also insgesamt die Reichweite
von Drogenhilfe. Akzeptanzorientierte Drogenhilfe ist niemals nur Ergänzung der
Angebotspalette von klassischer Drogenhilfe, sondern will mit ihren „neuen“
Ideen und Ansätzen auch drogenpolitisch auf diese zurückzuwirken. Doch auch
heute noch werden schadensminimierende und selbstorganisationsbezogene Ansätze
im Sinne der Leidensdrucktheorie als Methode der Suchtverlängerung, als
„Kapitulation vor der Sucht“ abgelehnt.
Akzeptanzorientierte
Drogenarbeit als ein integraler Bestandteil öffentlicher Drogenhilfe zielt auf
die Minimierung der gesundheitlichen, sozialen und psychischen Risiken
für Drogengebraucher, die überwiegend durch die gegenwärtige
Drogenverbotspolitik hervorgerufen werden. Sowohl Effektivität als auch
Stellenwert und Selbstverständnis akzeptanzorientierter Drogenarbeit leiden
unter der paradoxen Situation, in weiten Bereichen konträr zur offiziellen
Drogenpolitik zu stehen.
Sie
versteht sich weiterführend nicht als Alternative
oder Konkurrenz
zu abstinenzorientierten Einrichtungen, sondern als eine veränderte Sichtweise
von Drogengebrauch und Drogenentwicklungsverläufen. Drogenkonsum akzeptierende
Hilfen in Form offener, szenenaher Kontakt- und Anlaufstellen machen feste
Beratungs- und Therapieangebote nicht überflüssig. Im
Gegenteil: Durch die große Reichweite akzeptanzorientierter Angebote
hat sich auch die Nachfrage nach verbindlichen Hilfen wie Einzelfallberatungen,
Entzugs- und/oder Therapieantritten, Substitutionsmaßnahmen, intensiver
ambulanter, psycho-sozialer Begleitung u.a.m. erhöht. Es muss allerdings durch
den Aufbau diversifizierter Hilfsangebote für Drogengebrauchende eine echte Wahlfreiheit
zwischen verschiedenen Hilfsangeboten geschaffen werden.
Drogengebrauchende Menschen müssen das Recht erhalten, über den für
sie geeigneten Weg mit
und ohne Drogen selbst zu
bestimmen.
4. Drogenpolitische
Forderungen
Akzeptanzorientierte
Drogenarbeit als adressatenorientierte und bedürfnisbezogene Perspektive
der Einbeziehung vorhandener Handlungskompetenz von
drogengebrauchenden Menschen sieht eine Zielorientierung in der Stützung und
Vermittlung von Safer-Use-Strategien und risikobewusster Gebrauchsregeln.
Akzeptanzorientierte Drogenarbeit wirkt auf die Aufhebung der pädagogischen
„Reparaturmentalität“ hin (Motto: „Wir wissen schon, was für Euch gut
ist"). Die Unterstützung zur (Wieder-)Herstellung der Selbststeuerungsfähigkeit
(Empowerment), d.h. der Abbau der „Opfer- und Klientenrolle“ von
Drogengebrauchenden wird somit zum Angelpunkt einer nicht abstinenzbezogenen,
schadensbegrenzenden Drogenarbeit. Sie stiftet jenseits einer neuen pädagogischen
Rezeptur von Methoden und Interventionsformen zur selbstbestimmten,
eigeninszenierten Lebensgestaltung mit und ohne Drogen an.
Eine
so verstandene Drogenarbeit toleriert das Recht auf Anders-Sein von Drogengebrauchenden
und macht sie nicht zum Objekt staatlich-administrativer und sozialpädagogisch-therapeutischer
Massnahmen. Sie ist nicht ständig auf der Suche nach neuen „Klienten“ und
erschöpft sich nicht in der Produktion von Legitimationstheorien zu ihrer
eigenen Erhaltung. Sie wehrt sich gegen eine ausschliessliche Psychiatrisierung
und Therapeutisierung von
Drogengebrauchenden und damit verbunden gegen eine „Methodisierung der Köpfe“
der „Helfer“. Akzeptanzbezogene
Drogenarbeit orientiert sich an die vorhandenen Stärken der drogengebrauchenden
Menschen in ihrem Lebensraum in einem möglichst verständigungsorientierten
Dialog, tritt anstelle von zwanghaften Reintegrationsbemühungen via
moralgesteuerter, abstinenzbezogener Massnahmen: d.h. Selbstgestaltung
statt Zwangskorrektur.
Aufgabe
schadensbegrenzender Drogenarbeit ist es, Drogengebrauch zu tolerieren und Informationen
über risikoarme und gesundheitsschonende Gebrauchsvarianten zu
vermitteln. Neben Hinweisen auf risikobewußte Gebrauchsformen (Safer-Use-Maßnahmen)
müssen hierzu auch Informationen
über Verunreinigungen und Stoffkonzentrationen von illegalisierten Drogen
(Heroin, Kokain etc.) gehören. Es gilt, Überdosierungen
zu vermeiden und die gesundheitlichen Risiken allgemein zu reduzieren (Drug-Checking-Projekte;
Frühwarnsysteme).
Eine
Reduzierung gesundheitlicher und sozialer Risiken ist durch folgende Massnahmen
erreichbar:
n
niedrigschwellige Substitutionsmöglichkeiten mit Methadon, Codein
oder anderen Opioiden ohne rigide Indikationskriterien, Abschaffung der
Ultima-Ratio-Klausel, keine psychosoziale Zwangsbetreuung von Substituierten
n
Einrichtung von Drogenkonsumräumen als Überlebenshilfe und
Gesundheitsschutz
n
flächendeckende Originalstoffabgabe
n
Verteilung von sterilen Spritzbestecken und hygienischen
Gebrauchsutensilien insbesondere auch in Justizvollzugsanstalten
n
Ausbau niedrigschwelliger Angebote bezüglich lebenspraktischer
Hilfen
n
Wohnraumvermittlung, betreutes Wohnen bei eigenständiger
Haushaltsführung, Wohnprojekte für HIV-infizierte Frauen und Männer,
ausreichende Versorgung mit Notschlafstellen
n
Ausbildungs- und Arbeitsvermittlungen
n
Einrichtung von Schutzräumen für sich prostituierende
DrogengebraucherInnen
n
Ausbau qualifizierter Entgiftungsmöglichkeiten mit Methadon u.a.
Opioiden ohne Therapieverpflichtung
n
Ausbau entwicklungsangemessener, ambulanter und stationärer
Therapieformen im sozialen Nahfeld und Erweiterung ambulanter Behandlungsmöglichkeiten
n
Abschaffung des sog. „Zwangs“-therapieparagraphen (§ 35ff.)
zugunsten der Ermöglichung freiwilliger Therapiemassnahmen
n
kostenlose
Hepatitisschutzimpfungen
n
flächendeckende szenenahe ärztliche Akutversorgung
n
Unterstützung von Selbstorganisationsbestrebungen z.B. Junkiebünde,
JES-Gruppen
n
Förderung von akzeptanzorientierter Angehörigenarbeit
n
Förderung betroffenengestützter Verbraucherberatung durch sog.
Peer-Support-Systeme
Unsere
Hauptforderungen bleiben: Entkriminalisierung der Drogengebrauchenden und
Legalisierung der heute noch illegalisierten Substanzen.
Akzeptanzorientierte
Drogenarbeit bezieht sich nicht auf das Drogenfreiheitspostulat, stellt keinen
Appell an sofortige Verhaltensänderung. Sie kooperiert mit den
Drogengebrauchenden bei der Erarbeitung eines eigenverantwortlichen,
risikominimierenden, aber auch genussorientierten Umgangs mit illegalisierten
Drogen. Dazu muss sie „Drogen-Beratung“
im wahrsten Sinne des Wortes durchführen und Angebote unterbreiten, die einen
gesundheitsschonenden Konsum in Eigenregie ermöglichen. Eine
akzeptierende Drogenarbeit mit dem Ziel einer Normalisierung der Lebensbedingungen von drogenkonsumierenden
Menschen wird aber erst dann gelingen, wenn sich auch die Drogenpolitik
notwendigen Konsequenzen (personenbezogene Entkriminalisierung, substanzbezogene
Legalisierung) nicht verschließt. Dies ist sicherlich keine Lösung des
Suchtproblems und schon gar kein neuer Königsweg. Drogen würden so unter
qualitäts- und dosiskontrollierten Bedingungen erhältlich sein für
diejenigen, die sie so oder so konsumieren und die sie sich unter den heutigen
Verhältnissen in der illegalen Drogenszene
verschaffen, koste es was es wolle, nämlich die Gesundheit und oft genug
das Leben.
Erarbeitet von: Dr. Wolfgang
Schneider, Indro e.V.
Münster, Juni 2000
Vorstand
akzept NRW e.V.:
Rolf
Buschkamp, Arbeitskreis für Jugendhilfe e.V. Hamm
Claudia Domke-Becker, Arbeitskreis Jugend- und Drogenberatung e.V., Ahlen
Dr. Wolfgang Schneider, INDRO e.V., Münster
Kontaktadresse
akzept NRW e.V.:
akzept
NRW e.V.
Widumstrasse 1
59065 Hamm
Fon: 02381 921530
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