|
Buprenorphin
(Subutex®, Suboxone®
oder andere Handelsnamen) ist in 35 Staaten als Substitutionsmedikament
zugelassen, davon aber erst in 26 Ländern ausgeboten, d.h. auf dem
Arzneimittelmarkt verfügbar
(Stand: 1. November 2004).
Eine
Weiterbehandlung ist
daher auch nur in diesen 26 Ländern möglich:
Australien, Belgien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien,
Hong Kong,
Indonesien, Island,
Israel, Italien,
Litauen, Luxemburg,
Malaysia, Norwegen,
Österreich, Portugal,
Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakische
Republik, Slowenien, Südafrika,
Tschechische Republik, USA
Kontaktadressen
von Institutionen/Organisationen, die bei der Suche nach und/oder der
Vermittlung an Buprenorphin-verschreibende
Ärzte/Kliniken im Ausland behilflich sein können sowie, soweit vorliegend
auch konkrete Kontaktdaten von Ärzten und/oder Behandlungszentren finden Sie
HIER.
In
Bezug auf die Mitnahme des Medikamentes zum
Eigengebrauch (Aus- und Einfuhr) gelten die gleichen Bestimmungen wie für
andere Substitutionsmittel. Die Einfuhrbestimmungen der einzelnen Staaten
sind
HIER abrufbar.
Für die Richtigkeit der
vorgelegten länderspezifischen Informationen übernehmen wir keinerlei
Gewähr!
Allgemein gilt: Reisende sollten möglichst eine in der Landessprache der
Zielregion oder eine in englischer Sprache ausgestellte
Bescheinigung ihres behandelnden Arztes mit sich führen, die die
Personaldaten des Patienten,
Ein- und Ausreisedatum, tägliche Dosierung
und die eingeführte Buprenorphingesamtmenge enthält. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass bei Reisen in einen der Unterzeichnerstaaten
des Schengener Abkommens (Liste der "Schengenstaaten:
HIER)
eine "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen
einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener
Durchführungsabkommens" (Formular:
HIER) mit sich führen müssen.
Musterformulare für Reisen in Nicht-Schengen-Unterzeichnerstaaten finden
Sie HIER.
Weitere Empfehlungen bezüglich Auslandsreisen finden Sie
HIER.
Achtung:
Aufgrund der Regelungen der aktuell in Deutschland geltenden
Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV) dürfen 30 Tagesrationen
des Substitutionsmittels pro Patient pro Jahr (Achtung: nicht
Kalenderjahr!) mitgegeben bzw. mitgenommen
werden!
Informationen zur Anwendung
und Wirkung von Buprenorphin (Subutex®) finden
Sie HIER.
Erfahrungsberichte zur
Substitutionsbehandlung mit Buprenorphin (Subutex®) finden Sie
HIER.
___________________________________________________________________________
Ansprechpartner für Auslandsreisen
von Buprenorphin(Subutex®)patienten
sind:
Internationale Koordinations- und Informationsstelle
für Auslandsreisen von Substitutionspatienten
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: 0251-234577 oder -60123
Fax: 0251-2807687 oder -666580
Email: INDROeV@t-online.de
(Kontaktperson: Ralf Gerlach)
ESSEX
PHARMA GmbH
Thomas-Dehler-Straße 27
D-81737 München
Fon: 089-62731345
Fax: 089-62731229
Zurück zum Index Methadon-/Substitutionsbehandlung
(Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert
am 22.12.2004) |