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Aktuelle
INDRO-Stellungnahme zur Cannabisdiskussion in der Bundesrepublik Deutschland
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Cannabis: Gefahr
für die Jugend? Eine drogenpolitische Reform ist überfällig!
© Wolfgang Schneider
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1. Problem + Gefahr = Cannabis?
Neue „alte“ Dramenszenarien
überschwemmen das Land: Immer mehr und „jüngere“ Jugendliche konsumieren
laut Medienberichten und wissenschaftlichen Studien problematisch
hochpotente Cannabisprodukte und werden somit behandlungsbedürftig.
Dabei schien der Mythos Cannabis
durch die Anerkennung von Cannabis als Medizin (mögliches Linderungsmittel
bei verschiedenen Krankheiten) und durch die Gewinnung von Faserhanf
weitestgehend entzaubert zu sein (etwa: Grotenhermen 2004). Im Hinblick auf
Cannabis als ein Genuss- und Rauschmittel bestimmen jedoch weiterhin
Diabolisierungs- und Dramatisierungsszenarien die wissenschaftliche und
öffentliche Diskussion in der Bundesrepublik. Das „politische“ Cannabisthema
wird zugunsten psychiatrischer und pathologischer Konstrukte als
Beschreibung von Folgeproblemen des Gebrauchs von Cannabisprodukten immer
mehr an den Rand gedrängt. Eine politische Neubewertung des Themas Cannabis
scheint zu Grabe getragen worden zu sein. Mediale Dramatisierungsszenarien
haben Hochkonjunktur: „Eine neue Drogenwelle bedroht die deutschen Schulen:
Immer mehr Jugendliche und sogar Kinder rauchen Cannabis – bis zum
Totalabsturz. Seit hochgezüchtetes Power-Kraut geraucht wird, steigt die
Zahl von Schwerstabhängigen mit lebenslangen Psychoschäden“ (Der Spiegel,
27/2004, S. 70), „Schon 13-Jährige sind süchtig“, „Cannabis gehört zu den
gefährlichsten aller Einstiegsdrogen“ (Westfälische Nachrichten vom
27.6.07). Derartige Ängste erzeugende Pauschalisierungen, werden hier immer
sensibilisierte Eltern sicherlich kaum beruhigen. So lesen wir von einem
Leiter einer Drogenberatungsstelle als Antwort, wenn Jugendliche Kiffen als
weniger schädlich einschätzen als Alkohol: „Das ist so, als wenn man sagt,
es ist weniger schlimm vom Auto überfahren zu werden als bei einem
Flugzeugabsturz zu sterben“ (Hamburger Abendblatt vom 1.10.2005).
Schließlich werden wir unaufhörlich mit epidemiologischen Untersuchungen und
Prävalenzstudien zur „beängstigenden“ Zunahme des Cannabiskonsums und „cannabisbezogener
Störungen“ überschwemmt und durch entsprechende „große“ Zahlen und
„besorgniserregende“ Einzelfälle (neunjährige Kiffer, 13-Jährige Süchtige)
geradezu erschlagen.
Der Jahresbericht der
Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zum Stand der
Drogenproblematik in der Europäischen Union 2005 gibt an, dass in
Deutschland die Behandlungsnachfragen bei Cannabis als Primärdroge rapide
zugenommen haben (problematischer, behandlungsbedürftiger Cannabiskonsum).
Ähnliches berichtet eine neuere Expertise zum drogenhilfepraktischen Zugang
zu jungen Cannabiskonsumentinnen (LWL 2007). In dieser vom Bundesministerium
für Gesundheit geförderten Expertise wird festgestellt, dass die Zahl der
jugendlichen
Cannabiskonsumentinnen ebenso wie die Nachfrage nach Hilfe steigt. 128
Einrichtungen mit annähernd 180 (!) sogenannten „Good-Practice-Projekten“,
die sich jugendlichen Cannabiskonsumentinnen unter der Problem- und
Missbrauchsperspektive widmen, werden in dieser Expertise aufgelistet. Sie
verstehen sich als spezifische Angebote zur Erreichbarkeit und
„Behandlung/Betreuung“ problematischer Cannabiskonsumenten. 162 Projekte
(deren Angaben vorlagen) erreichten 2005 insgesamt 13.037 problematisch
Cannabis konsumierende Jugendliche und junge Erwachsene. Bei einer
geschätzten Anzahl von mindestens 2.000.000 Cannabis konsumierenden
Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der BRD wären dies ca. 0,15 % (!),
die als problematisch Konsumierende erreicht werden.
Wenn das nun aber doch alles
stimmt, dass immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene Cannabisprodukte
konsumieren und die Zahl der „problematischen“ Konsumenten immens zunimmt,
dann kann daraus eigentlich nur eine Schlussfolgerung gezogen werden: Die
jahrzehntelange, aufwendige und kostenintensive, massenhaft wissenschaftlich
(und positiv natürlich) evaluierte meist abstinenzbezogene Suchtprävention
als Lebenskompetenzförderung, Gesundheitsstärkung, Ressourcenstützung,
Abschreckung, Immunisierung, Frühintervention und Vermittlung von
peergestützten Alternativen zum Drogenkonsum hat anscheinend versagt.
Immer noch handelt es sich bei
ca. 50% der polizeilich erfassten „Rauschgiftdelikte“ um allgemeine Verstöße
gegen das BtMG, wobei ca. 50% auf Cannabisprodukte entfallen. Die sog.
Life-Time Prävalenz (jemals im Leben Cannabisprodukte konsumiert) liegt nach
der letzten Repräsentativerhebung zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei
Erwachsenen in Deutschland (sog. Bundesstudie des Instituts für
Therapieforschung 2005) bei den 18 – 59-jährigen Männern bei 30,5% (Frauen:
18,3%). „Für die Altersgruppe der Jugendlichen zeigt die repräsentative
Untersuchung der Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik
Deutschland (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA, 2004), dass
35 % der männlichen und 27% der weiblichen Jugendlichen und jungen
Erwachsenen im Alter zwischen 12 und 25 Jahren Cannabiserfahrungen haben (Tossmann
2006, S. 74f.). Schaut man sich nun die 30-Tage Prävalenz an, so stellt man
fest, dass bei den 18-29-Jährigen die Konsumrate nur noch bei ca. 13% in
Westdeutschland und 5% in Ostdeutschland liegt. Insgesamt liegt die 30-Tage
Prävalenz (also in den letzten dreißig Tagen Cannabisprodukte konsumiert)
bei den 18-59-Jährigen in West- und Ostdeutschland bei lediglich 3,4%. In
der neusten Erhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA),
die passend zum sogenannten „Weltdrogentag 2007“ (sic?) veröffentlicht
wurde, konnte indes angeblich ein Rückgang des Cannabiskonsums im Rahmen der
Life-Time-Prävalenz bei Jugendlichen der Altergruppe der 14- bis 17-Jährigen
festgestellt werden. Bei den 18- und 19-Jährigen hingegen hatten bereits 32
% der befragten 3000 Schüler/innen einmaligen Kontakt mit Cannabisprodukten
(Münstersche Zeitung vom 26.6.07). Bei allen Studien werden die bekannten
erhebungskritischen Momente insbesondere bei Schülerinnenbefragungen wie subjektive
und soziale Erwünschtheit sowie die aktuelle Befindlichkeit weder erfasst
und empirisch kontrolliert noch bei der Dateninterpretation mit einbezogen.
In den Medien nun werden
Life-Time Prävalenzen dem Publikum so präsentiert, als handele es sich um
einen gewohnheitsmäßigen Missbrauch. Zudem sinkt das Alter beim erstmaligen
Cannabiskonsum im Gegensatz zu medialen Verjüngungsinszenierungen nur
unwesentlich: 1997 liegt der Altersdurchschnitt beim Erstkonsum
illegalisierter Drogen bei 16,7, 2001 bei 16,5 und 2004 bei 16,4 Jahren
(vgl. Kalke/Verthein 2006). Kalke et al kommen in ihrer sekundäranalytischen
Aufarbeitung aktueller epidemiologischer Erhebungen zum Cannabiskonsum
ferner zu der Schlussfolgerung, dass eine gravierende („besorgniserregende“)
Zunahme des Cannabiskonsums aufgrund der widersprüchlichen Ergebnisse
verschiedener Untersuchungen wie die Repräsentativerhebung
„Epidemiologischer Suchtsurvey“, die Drogenaffinitätsstudie der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der sog. Bundesstudie sowie
regionale Erhebungen in Hamburg und Frankfurt nicht feststellbar ist. „Eine
selektive Ergebnisdarstellung, einseitige Interpretationen und der Einsatz
teilweise kritikwürdiger methodischer Erhebungsinstrumente und
Diagnosepraktiken haben zu einer öffentlichen Dramatisierung und einer damit
verbundenen Pathologisierung des Cannabis-Konsums geführt“ (Kalke/Verthein/Stöver
2005, S.114).
Zudem konnten
Forschungsergebnisse zeigen, dass mit der Übernahme konventioneller Rollen
der legalisierte wie illegalisierte Drogenkonsum rapide abnimmt (Maturing
Out). Cannabiskonsum „ist und bleibt für die allermeisten Konsumentinnen
unproblematisch und ein vorübergehendes Verhalten, das oftmals im dritten
Lebensjahrzehnt eingestellt wird“ (Kolte/Schmidt-Semisch/Stöver 2006, S. 7).
Cannabisprodukte sind in der Tat
die am weitest verbreiteten illegalisierten Drogen in der Europäischen
Union. Der Jahresbericht 2005 über den Stand der Drogenproblematik in der
EU, herausgegeben von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und
Drogensucht weist aus, dass mindestens 15 Millionen Menschen (zwischen 15
und 64 Jahren) in Europa wenigstens einmal Cannabisprodukte konsumiert haben
(Life-Time-Prävalenz). Bei den 18-Jährigen liegt der Anteil der
Life-Time-Probierer bei ca. 40%.
In jüngster Zeit häufen sich
demnach wieder die gesellschaftlichen Zuschreibungen von drogengebrauchenden
Jugendlichen als soziale „Problemjugendliche“. Nur diesmal ist nicht eine
neue Hippiebewegung gemeint, sondern die mischkonsumdominierten
Wirkungszusammenhänge von Droge, Sound und Lightshow kombiniert mit dem sog.
neuen Phänomen des „Rauschtrinkens“ oder „Koma- bzw. Flatrate-Saufens“ sowie
„Der Joint für die große Pause“ (Der Spiegel 27/2004, S. 70). Wiederum zeigt
sich - und da wiederholt sich die Geschichte -, dass spezifische Ausdrucks-
und Verhaltensweisen drogengebrauchender Jugendlicher, die medienwirksam
aufgebrüht als spektakulär und vor allen Dingen als brisant, (vermeintlich)
fremd und angsterzeugend erscheinen, gleichsam dem „Terror der Aktualität“ (Amery)
und der Einschaltquotenerhöhungsverpflichtung unterliegen.
Drogenwellen geben sich zudem
geradezu die Türklinke in die Hand: Von der Kokain zur Crackwelle, von der
Ecstasy zur Pilzwelle, von der Ketamin- und Lachgaswelle zur Heroin- und
Amphetaminwelle (Horrordroge Meth-Amphetamin), über die immerwährende
Cannabiswelle mit Super-Skunk-Qualitäten zurück zur „Dauerwelle“. In der
Tat: Immer wieder werden neue Drogenwellen gesichtet, Gefährdungsherde (Yaba,
Liquid Ecstasy, Christal-Amphetamin, PMA, Crack und hochgezüchtetes
Cannabis) ausgemacht und aus Schmankerln („Mottenkugeln machen high“
(Konturen 3/2007, S.42), die in den jeweiligen Gebrauchsszenen dem
staunenden Journalisten, Sozialpädagogen und Sozialforscher hinter
vorgehaltener Hand erzählt werden, je nach konjunktureller Lage
hitverdächtige Trends abgeleitet. Die Szenetrendforschung (Monitoring) tritt
auf den Plan, neue Forschungsprojekte werden bewilligt,
„Kompetenzplattformen Suchtforschung“ werden gegründet, europäische
Beobachtungsstellen lassen „beobachten“ und zielgruppennahe
Präventionsstrategien bis zur „Entdeckung“ neuer Drogenwellen werden
entwickelt. Wobei bei allen wissenschaftlichen Aktivitäten „beobachtbar“
ist: Alle Erhebungen und Studien zur sogenannten Drogenproblematik gelangen
immer nur an ein vorläufiges Ende. Die wissenschaftlichen Untersuchungen
schließen ihre Studien unisono mit der dringenden Anmeldung weiteren
Forschungsbedarfs ab.
Die „wissenschaftlich gestützten“
Medieninszenierungen haben aber nun keineswegs abschreckende Wirkungen. Jede
Publikation, jeder filmische Beitrag, jeder jugendschützerische und
primärpräventive (universale) Immunisierungsversuch unterstreicht die
Attraktivität des dargestellten, „normwidrigen“ Verhaltens: Sie wirken als
negative Propaganda.
Schätzungen belaufen sich auf ca.
2 - 4 Millionen cannabiserfahrene Menschen in der BRD (Probierer,
Gelegenheitskonsumenten, gewohnheitsmäßige Freizeitkonsumenten,
gewohnheitsmäßige Individualkonsumenten, gewohnheitsmäßige Dauerkonsumenten:
Typenkonstruktion nach Kleiber/Soellner 1998). „Mit rund 70% machen so
genannte konsumnahe Delikte, wie der Besitz, der Erwerb und die Abgabe von
Rauschgiften sowie ähnliche Delikte, den größten Anteil an den
Rauschgiftdelikten aus“ (Stempel 2007, S. 86). Im Jahr 2005 wurden insgesamt
194.444 allgemeine Verstöße als „konsumnahe Delikte“ erfasst. Mehrheitlich
ging es hier um Cannabisdelikte, wovon ca. 120.000 Delikte als allgemeine
Verstöße gegen das BtMG zur Strafanzeige gelangten. Die meisten Verfahren
wurden jedoch nach § 31a eingestellt (Nord-Süd-Gefälle: im Norden mehr, im
Süden/Osten wesentlich weniger). (Quellen: Bundeskriminalamt 2004;
Jahrbuch Sucht 2006; Schäfer/Paoli 2006). Die unterschiedliche Rechtspraxis
in den einzelnen Bundesländern führt zudem zu einer rechtlichen
Ungleichbehandlung von Cannabiskonsumenten. Nach einer neueren Untersuchung
des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht
„verfuhren nur etwa 20% der Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer in
etwa gleich“ (Kolte/Schmidt-Semisch/Stöver 2006, S. 9). Die
Anwendungshäufigkeit des § 31a als Einstellung eines Verfahrens aufgrund von
Geringfügigkeit (geringe Menge) ohne richterlichen Beschluss durch die
Staatsanwaltschaft ist beispielsweise in Schleswig-Holstein und Berlin am
größten, in Bayern und Sachsen am niedrigsten (vgl. Schäfer/Paoli
2006).Diese unterschiedliche Rechtspraxis wird auf die uneinheitliche
Anwendung und Definition eines „gelegentlichen Konsums“ (S. 392f.)
zurückgeführt.
Hinsichtlich der Einstellungen
von Verfahren nach § 31a verschärft zur Zeit das Land NRW den sogenannten
„Kampf gegen die Drogenkriminalität“ (vgl.
www.presseservice.nrw.de vom
30.7.07). Die Justizministerin ordnete an, dass die Eigenbedarfsgrenze für
Cannabisprodukte von 10 auf nur noch 6 Gramm abgesenkt, für Heroin, Kokain
und Amphetamin ganz aufgegeben wird. Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche
und Heranwachsende sollen nur noch unter Auflagen wie regelmäßige
Drogenscreenings, Teilnahme an Drogenberatungsseminaren, Therapien oder
Sozialstunden eingestellt werden können (siehe: ebd. 2007)
Erstauffälligen Jugendlichen zwangsweise „Drogenscreenings,
Teilnahme an Drogenberatungsseminaren, Therapien oder Sozialstunden“
aufzuerlegen, schafft sicherlich großes Vertrauen in pädagogische Maßnahmen
der jeweiligen Drogenhilfseinrichtungen. Ein Verminderung der „zunehmenden
Probierbereitschaft bei Jugendlichen“ (ebd. 2007) wird durch derartige
Maßnahmen sicherlich nicht erreicht. Die Illegalisierung nicht nur von
Cannabis bewirkt doch erst die Probleme (Drogenkriege, organisierte
Kriminalität, illegaler Drogenmarkt, Verpanschung der Substanzen,
Profitmaximierung, Kriminalisierung etc.) die eigentlich bekämpft werden
sollen. Sozialwissenschaftliche Forschungen zeigen, dass der Gebrauch von
Cannabisprodukten bei den meisten Jugendlichen ein vorübergehendes Phänomen
ist. Werden diese Jugendliche frühzeitig als kriminell stigmatisiert, ist
deren Lebensweg vorgezeichnet! Die Kriminalisierung produziert doch erst die
eigentlichen „Drogenkarrieren“, oder glaubt man allen Ernstes im Knast oder
mit „Zwangsmaßnahmen“ wird man „geheilt“. Die Realität sieht anders aus:
Konsumiert wird so oder so, ob es verboten ist oder nicht. Bei Einigen ist
der „Reiz des Verbotenen“ besonders konsumfördernd. Konsumprobleme
erfordern Pädagogik, Psychologie und Medizin und nicht das Strafrecht und
Bedrohungsszenarien.
2. Sozialwissenschaftliche Aspekte
Sozialwissenschaftliche
Forschungsergebnisse zeigen, dass die dem Einstieg in den Gebrauch von
Haschisch/Marihuana innewohnenden sozialpsychologischen Motive und
sozialisationsbedingten Einflüsse auf ähnliche Faktoren zurückzuführen sind,
die auch bei der Aufnahme des Konsums legaler Drogen bedeutsam sind (etwa:
Weber/Schneider 1997). Die Beziehung zu den Eltern und deren
Vorbildcharakter im Umgang mit Drogen, die Bewertung und Verfügbarkeit von
Drogen innerhalb eines soziokulturellen Milieus, insbesondere aber der
Einfluss der jeweiligen Peer Group (Clique) konnten in diesem Zusammenhang
als gewichtig hinsichtlich der Bereitschaft, mit Drogen experimentieren zu
wollen, ermittelt werden. Auch wenn dem Konsum von Haschisch/Marihuana
mitunter die Funktion der Problemvermeidung bzw. Konfliktregelung zukommt,
so ist doch wiederholt auf den Sachverhalt hingewiesen worden, dass für die
Aufnahme des Cannabisgebrauchs eher undramatische Faktoren wie etwa
Neugierde, Konsumbereitschaft als unterstützendes Element einer
Positionsfindung in der jeweiligen Clique, Drogengebrauch als Verstärkung
eines erfahrbaren Zusammengehörigkeitsgefühls, demonstrative Darstellung
eines Erwachsenenstatus oder als Ausdruck des Wunsches nach Nonkonformismus
(auch: Anders-Sein-Wollen, sich abgrenzen) verantwortlich zu machen sind. Ob
und in welcher Weise der Cannabisgebrauch in der Jugendentwicklungsphase
einen negativen Einfluss auf die Schul- oder Berufsausbildung ausübt, dürfte
entscheidend von dem Sachverhalt abhängen, welche psychosoziale Bedeutung,
also welche Funktion jemand dem Drogengebrauch beimisst, welche
Gebrauchspraktiken und Gebrauchsregeln angewandt, wie Konsumorte/Konsumsituationen
und biographische Lebensumwelten erlebt werden. Konsummotive sind
beispielsweise nicht zwangsläufig statisch. Sie können sich im Prozess der
Drogengebrauchsentwicklung und der sozialen Integration auch verändern
(Protestkonsum, Freizeitgebrauch, Problemgebrauch, Entspannungsgebrauch).
Bei der Bewertung der Konsumhäufigkeit und der Dosisintensität sind
allerdings - ähnlich wie beim Alkohol (zwischen einem Saufgelage und einem
Sektfrühstück liegen bekanntlich Welten) - individuelle Unterschiede bei der
Verträglichkeit (körperliche und psychische Konstitution) sowie hinsichtlich
der Qualität von Cannabisprodukten zu berücksichtigen.
Die zur Zeit in Einzelfällen
festgestellten, hochgezüchteten Cannabisprodukte (THC-Gehalt angeblich
teilweise bei 15-20%) sind eine zwangsläufige Folge der
Substanzenillegalisierung und verlangen geradezu nach einer sachgerechten,
risikominimierenden Substanzenaufklärung, staatlichen Qualitätskontrolle und
im Sinne von Safer Use Maßnahmen zur Analyse des THC-Gehaltes (THC-Checking)
(siehe Kapitel 4). Zudem gab es vor zehn bis fünfzehn Jahren bereits
Cannabiszüchtungen insbesondere in den Niederlanden, die einen THC-Gehalt
von ca. 20% aufwiesen (Super-Skunk-Züchtungen).
So wird ohne jeglichen Beleg und
wissenschaftlichen Nachweis behauptet, „das derzeit erhältliche Cannabis
sei in seinem Wirkstoffgehalt wesentlich konzentrierter als noch vor einigen
Jahrzehnten“, es sei somit ein Fehler, „die Substanz als weiche und relativ
harmlose Droge einzustufen“ (United Nations Office on Drug and Crime – UNODC,
zitiert nach: Konturen 5/2006, S. 40). „Der Gehalt von
Delta-9-Tetrahydrocannabinol, dem berauschenden und süchtigmachenden Agens
im Cannabis, liegt in einigen speziellen Züchtungen inzwischen z.T. sogar
weit über 12% und damit 3-4 mal höher als noch vor etwa 10 – 15 Jahren.
Aktuell geht der Trend zu Züchtungen mit immer größerem
Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Gehalt (oft schon > 30%)“ (Bonnet 2007, S. 34).
Einen „evidenzbasierten“ Nachweis für diese Behauptungen suchen wir hier
vergeblich.
Dabei liegen
Untersuchungsergebnisse vor, die keine Hinweise auf einen bedeutsamen
Anstieg des Wirkstoffgehalts der auf dem Markt erhältlichen Cannabisprodukte
in den vergangenen Jahren geben (King 2005; Grotenhermen 2006, S. 31). Nach
Angaben der Drogenbeobachtungsstelle der Europäischen Union in Lissabon
dominieren in den meisten europäischen Ländern importierte
Cannabiszubereitungen (Haschisch und Marihuana) den Markt. „Diese
importierten Cannabiszubereitungen weisen einen Wirkstoffgehalt von etwa 2 –
8 Prozent auf, der in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben sei“
(Ebd. S. 31f.). Skunk-Züchtungen in den Niederlanden weisen aufgrund
spezieller Anbaumethoden wie Sinsemilla in Einzelfällen erfasste hochpotente
THC-Gehalte auf, werden jedoch für den Selbstanbau verwendet und ihr
Marktanteil ist bis auf niederländische Gefilde gering. Allerdings gibt es
selbst in den Niederlanden keine „Hinweise darauf, dass die Zunahme des
Wirkstoffgehaltes in direktem Zusammenhang mit einer Zunahme
Cannabis-assoziierter Probleme steht“ (Ebd. S. 32). Bedenklicher erscheinen
hier jedoch die jüngst gefundenen Verunreinigungen (Schadstoffe wie Pilze
und Bakterien) von Cannabisprodukten in den niederländischen Coffeeshops.
„Many
coffeeshops samples were found to contain less weight than expected, and all
were contaminated with bacteria and fungi“ (Hazekamp 2006, S. 1).
Ein Grund mehr, über
Teil-Legalisierung von Cannabisprodukten eine staatliche Qualitätskontrolle
in der Gesamtrahmung von Safer-Use-Maßnahmen und Zugangsregelungen zu
ermöglichen.
3. Cannabismythen
Cannabismythen bestimmen
weiterhin die wissenschaftliche und öffentliche Diskussion. Mythen als
symbolische Sinnwelten organisieren die „Welt der Gewissheit“, also das, was
uns im Alltag als „gewiss“ und selbstverständlich erscheint. Sie suggerieren
in ihrer Aussagekraft etwas Natürliches, Unhinterfragbares, dienen der
Mehrdeutigkeitsreduktion, der Produktion von Sündenböcken, der
Orientierungsvermittlung im Alltag. Mythen als „emotionale
Verdichtungssymbole“ haben die Tendenz, sich auf selbstverständlich
Vorausgesetztes zu beziehen sowie dieses Wahrnehmungsmuster als richtig und
zutreffend anzuerkennen. Sie gehen darüber hinaus eine Verbindung mit
herrschenden Moralvorstellungen ein, wobei Moral als ein kommunikativer
Prozess zu verstehen ist, als eine soziale Praxis der zwischenmenschlichen
Mitteilung von Bedeutungen, die es ermöglicht, Handlungen, Situationen und
Personen zu klassifizieren und zu bewerten: So das „gemeinsam
selbstverständliche Basiswissen von der Schädlichkeit“ der Substanz
Cannabis. Mythen und Moral produzieren ein „multistabiles System, das
ungeachtet partieller Verluste sich und die in ihm eingelagerten
unterschiedlichsten Interessen selber erhält“ (Quensel 2001, S. 124).
Denken wir nur an folgende
Mythen:
n
Der völlig
verwahrloste und ich-entkernte Junkie als defizitäre und angstmachende
Schreckensgestalt aus einer anderen Welt und
n
Der
willensschwache, psychosegefährdete, amotivierte und flash-back geschüttelte
Langzeitcannabiskonsument.
Mythos:
Einstiegsdrogentheorie/Schrittmacherfunktionsthese
Immer noch herrscht die
Gruselvorstellung vor, dass jeder Cannabiskonsument zum süchtigen
Frührentner wird: „Cannabis gehört zu den gefährlichsten aller
Einstiegsdrogen“ (Westfälische Nachrichten vom 27.6.07). Bis heute konnte
jedoch kein kausaler Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und späterem
Heroin/Kokaingebrauch ermittelt werden. Ein chronologischer Zusammenhang
(die meisten Heroinkonsumenten haben mit Cannabis als erste illegalisierte
Droge ihre Drogenkarriere begonnen) ist noch kein ursächlicher. Der
Umkehrschluss, dass Cannabiskonsumenten zwangsläufig zu „härteren“ Drogen
greifen, ist insofern unzulässig. Wenn denn diese These stimmen würde, dann
hätten wir es mit Legionen von Drogenabhängigen zu tun (vgl. Schneider
1996). So kommen auch die Autoren der vom Bundesministerium für Gesundheit
und soziale Sicherung geförderten Expertise zu den Auswirkungen des
Cannabiskonsums zu der Schlussfolgerung, dass die These vom Cannabis als die
typische Einstiegsdroge für den Gebrauch „härterer“ Drogen nach dem heutigen
wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht haltbar ist (Kleiber/Kovar 1998). Es
sind demnach stärker drogenunabhängige Faktoren wie situationsspezifische
Anreizbedingungen, diffuse Neugierde hinsichtlich der Wirkungsweise von
anderen Substanzen, Zugangserleichterung zu und Positionsfindung in
drogengebrauchende Gruppierungen, Einfluss von Bezugspersonen, die ein
mögliches „Umsteigen“ fördern oder aber auch hemmen;
jedenfalls
nicht die pharmakologische Potenz (Wirkungsqualität) der Hanfpflanze. Die
noch weitverbreitete Vorstellung vom Cannabisgebrauch als Einbahnstraße
oder, um im „Bild“ zu bleiben, als Sackgasse, die automatisch und
zwangsläufig in den Gebrauch „harter“ Drogen und damit zur körperlichen,
psychischen und sozialen Verelendung führt, kann in ihrer Pauschalität und
Simplifizierung nicht bestätigt werden. Trotzdem hält sich dieser Mythos
beharrlich. „Für Cannabis wirkt Nikotin als Geschmacksverstärker. THC
wiederum wird biochemisch als ein Türöffner für Opiate (gate-opener)
betrachtet“ (Eisenmeier 2003, S. 34). Auch die neuste Expertise zu den
Auswirkungen von Cannabiskonsum und –missbrauch im Auftrag des
Bundesministeriums für Gesundheit kommt im Gegensatz zur Studie von Kleiber/Kovar
(1998) zu der Schlussfolgerung: „Insgesamt kann ein Einfluss des
Cannabiskonsums auf späteren Konsum anderer Drogen als Befund festgehalten
werden“ (Petersen/Thomasius 2007, S. 54). Oder es wird eine neue, verquere
Umstiegstheorie konstruiert: „In der Wissenschaft wird zur Zeit diskutiert,
ob das körpereigene Belohnungssystem auch durch seltenen Cannabiskonsum
dauerhaft gestört werden kann. Vermutet wird, dass (ehemalige)
Cannabiskonsumenten anfälliger für die befriedigende Wirkung von
Suchtmitteln als Personen ohne Cannabiserfahrung sind“ (ginko 2007, S. 3).
Es bleibt dabei: Die medial
präsentierten exotisch-voyeuristischen Reisen nach „ganz unten“ bedingt
durch die „gefährlichsten aller Einstiegsdogen“ Cannabis können also
weitergehen.
Mythos:
Drogendealer/Kulturfremdheit
Immer noch dominiert insbesondere
in den Medien der Mythos vom gefährlichen, gewissenlosen und
unverantwortlichen Drogendealer, der die Schulhöfe bevölkert, Haschisch und
Ecstasy mit Heroin und Kokain versetzt, LSD-Abziehbilder an Kinder verteilt
und Kokain und Ecstasy in die Cola mischt. Dieses Verbrechen erscheint als
das moralisch zu verurteilende „Böse“ schlechthin, seine strafrechtliche und
moralische Bekämpfung stets als das „Gute“. Oder anders ausgedrückt: Aus
einer empirischen wird eine symbolische Gestalt, die als ganze das Böse
darstellt. Die jeweilige Person verdichtet sich zur Totalität einer Bestie.
Der Dealer-Mythos besagt
weiterhin, dass erst der illegale Erwerb „weicher“ Drogen bei den
Drogendealern in den öffentlichen Drogenszenen zum Kontakt mit dem
Fixermilieu führt. Die These der pharmakologischen Potenz der Hanfdroge als
Schrittmacher wird nun durch die These einer sozial- und milieugeprägten
Abfolge der Drogenwahl ersetzt. Insofern wird auch vereinzelt eine
Entkriminalisierung mit dem Argument der „Trennung der Märkte“ gefordert.
Lebensweltnahe Forschungsstudien zeigen jedoch, dass im Gegensatz zu früher
heute kein ausgeprägtes subkulturelles, cannabisdominierendes Drogenmilieu
mehr existiert („Zentralrat der umherschweifenden Haschrebellen“). Der
Cannabisgebrauch ist inzwischen soweit in die Alltagspraxis (zunehmende
Veralltäglichung) integriert und privatisiert, so dass von einem
dealerorientierten, negativen „Setting“ oder von einem Anreiz, aufgrund des
Drogenmarktes, „härtere“ Drogen auszutesten, nicht mehr geredet werden kann.
Zudem zeigt eine Studie zum Cannabisgebrauch in der Bundesrepublik von
Kleiber/Soellner, dass der Kauf von Haschisch und Marihuana meist nicht
in der öffentlichen Drogenszene getätigt wird, sondern über Freunde und
Bekannte im privaten Bereich erfolgt (Kleiber/Soellner 1998, 2004). Eine
Trennung der Märkte hat sich längst vollzogen, obwohl es natürlich aufgrund
der Illegalität noch gewisse Berührungspunkte gibt. Der Gebrauch von
Cannabisprodukten ist längst Bestandteil konventioneller Lebenspraxen und
hat kaum mehr etwas mit einem rein subkulturbezogenen Lebensstil zu tun.
Insofern ist auch der Mythos von der Kulturfremdheit von Cannabis obsolet
geworden. Inzwischen gibt es Hanfzeitschriften (Hanf, Grouw, Hanfblatt etc.)
und Hanfshops, und auch wenn nach der 10. BtMÄndV vom 1.2.98 der Verkauf von
Hanfsamen zum unerlaubten Eigenanbau verboten ist, haben diese längst darauf
reagiert: sie verkaufen jetzt vitaminreiches Vogelfutter und hochwertigen
Fischköder (in der Schweiz gibt es sog. Duftsäckchen aus Hanf zu kaufen).
Mythos: Suchtgefahr/körperliche
Schädigungen
Sowohl in der Bewertung eines
möglichen therapeutischen Nutzens als auch in der Beurteilung
gesundheitsschädlicher Konsequenzen bezieht sich die bis heute dominierende
naturwissenschaftlich orientierte Cannabisforschung eher auf hypothetische,
experimentell an Tieren (meist Ratten und Affen) unter Laborbedingungen
gewonnene Annahmen als auf lebensweltnahe, verifizierte Erkenntnisse.
Zumeist wird auf die Gefahr chronischer Schädigungen durch einen
Langzeitkonsum verwiesen. Demzufolge fördert der exzessive Gebrauch von
Cannabis Lungen- und Rachenkrebs (dies allerdings nur in Verbindung mit
starkem Tabakkonsum), schwächt das Immunsystem (Widerspruch: THC-Produkte
als Medizin bei AIDS- und Krebspatienten inzwischen zugelassen!), lässt in
der Pubertät Psychosen entstehen und führe - man höre und staune - bei
Männern zu einer Abnahme der Hodengröße und der Spermienproduktion (hier
handelt es sich um nie bewiesene Behauptungen - wie denn auch!!). „Auch mit
Hinweisen auf die Schädigung des Immunsystems, der Lunge, drohender
Verweiblichung (sic?), Minderung der Spermatogenese (sic?), Tinnitus,
parkinsonähnlichen Antriebsstörungen und verminderter Fahrtauglichkeit
lassen sich THC-Begeisterte nicht von der idealisierten und offenbar stark
ausgeprägten Sucht abhalten“ (Eisenmeier 2003, S. 35; Einfügung vom
Verfasser).
Fest steht jedenfalls: Cannabis
erzeugt keine körperliche Abhängigkeit, eine letale Dosis ist nicht bekannt.
Bei einem täglichen, meist exzessiven Gebrauch im Kontext entsprechender,
prekär-sozialer „Erlebnisumwelten“ ist die Entwicklung einer psychischen
Abhängigkeit durchaus möglich. So fanden Kleiber/Soellner (1998) in ihrer
Untersuchung 2% der interviewten Cannabiskonsumenten (von 1458 Befragten),
die sich selbst als abhängig definierten (nach den Kriterien der
Abhängigkeitsdiagnose nach ICD 10). Die Entwicklung hin zu einer möglichen
psychischen Abhängigkeit von Cannabis ist jedoch immer „abhängig“ von den
jeweiligen Konsum- und Umfeldbedingungen, vom Persönlichkeitsprofil, der
psychischen Verfassung, von Erwartungshaltungen und Einstellungen, von der
Gebrauchshäufigkeit, Gebrauchsdosis und insbesondere auch von der
Gebrauchsfunktion im Lebenskontext (Konsum zur Rauscherzeugung, zum Genuss,
zur Problembewältigung, zur Selbstmedikation, zur Entspannung, zur
Selbstgratifikation). Wiewohl der Konsum von Cannabisprodukten ein
schlechtes Problembewältigungsmittel ist: Es verstärkt die jeweiligen
Grundstimmungen.
„Der Konsum von Cannabis führt
keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu
einer Abhängigkeitsentwicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom
Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus den pharmakologischen Wirkungen der
Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und
Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom
solcher Probleme gesehen werden“ (Kleiber/Kovar 1998, S. 168). Trotzdem wird
weiterhin argumentiert: „Nach meiner Erfahrung entsteht durch THC eine
äußerst starke Abhängigkeit. Nach dem Kindling-Modell (sic?) hat sich durch
das „Triggern“ (sic?) mit dem Suchtmittel ein Suchtgedächtnis ausgebildet,
das („point of no return“) plötzlich irreversibel, aber auch wie eine
Währung gegen andere Suchtmittel austauschbar ist“ (Eisenmeier 2003, S. 36;
Anmerkungen vom Verfasser). Wenn dem so ist (irreversibles Suchtgedächtnis),
dann wäre die gesamte Drogen- und Suchthilfe, der ganze
Drogenverwaltungsapparat, Drogenforschung und Drogenpolitik, wären die
„Rauschgiftdezernate“ und strafrechtliche Verfolgungspraxen überflüssig,
hätten keinen Sinn mehr.
Die weitverbreitete
Kategorisierung von psychoaktiv wirksamen Substanzen pauschal als
„Suchtmittel“ negiert, dass Menschen psychoaktiv wirksame Mittel kaum
konsumieren, um süchtig zu werden. Zudem suggeriert diese Etikettierung, es
handele sich hierbei um ein „Mittel“, welches automatisch zur Ausbildung
einer Sucht führe. „Das Rauchen von Cannabis, ob in Form von Haschisch und
Marihuana....ist unter Jugendlichen zum Suchtmittel Nummer Eins geworden“
(Hoffmann 2005, S. 55). Es ist
jedoch
immer der jeweilige Konsument, der einen bestimmten, auch kontextgebundenen
„Zweck“ mit dem Konsum von Substanzen verbindet und meist entsprechende
Konsummuster entwickelt. Insbesondere auch Forschungen zu den Bedingungen
eines autonom kontrollierten, regelorientierten Gebrauchs psychoaktiv
wirksamer Substanzen (zusammenfassend: Weber/Schneider 1997) verdeutlichen
die Pluralität und Komplexität drogaler Entwicklungsverläufe. Sie belegen,
dass die Bedeutung lebensgeschichtlicher und drogengebrauchsspezifischer
Bedingungen sowie die Einbettung des Gebrauchs psychoaktiver Substanzen in (sub-)kulturelle
Lebensformen ausschlaggebend für die Etablierung kontrollierter, sozial
unauffälliger Drogengebrauchsmuster ebenso wie für dessen mögliche
zwanghafte und exzessive Verfestigung ist. Die Möglichkeit der Entwicklung
kompulsiver Drogengebrauchsmuster (von Sucht also) liegt nun nicht an der
pharmakologischen Potenz der jeweiligen Substanz, „sondern an einem falschen
Umgang mit ihr, genauer: einer falschen Dosierung: zu schnell, zu oft,
zuviel. Drogen führen nicht automatisch zur Sucht; die Sucht ist nicht
Bestandteil der Droge“ (Dreitzel 1997, S. 2). Der Weg in den sanktionierten
Drogengebrauch und seine mögliche zwanghafte Verhaltensverfestigung stellt
eine in vielerlei Hinsicht offene Entwicklung dar, d.h. ist durch
differenzierte Verläufe charakterisiert, die durch ein komplexes Gefüge
subjektiver und soziokultureller Faktoren bedingt sind. Sie lassen sich
nicht durch simple, abwärtsgerichtete Phasenmodelle abbilden.
Auch in der neusten Expertise von
Petersen/Thomasius (2007), gefördert vom Bundesministerium für Gesundheit
wird behauptet: „Im Zusammenhang mit längerfristigen intensivem
Cannabiskonsum entstehen häufig Abhängigkeitssyndrome, die auch die
körperlichen Symptome der Toleranzentwicklung und Entzugssymptome umfassen“
(S. 160). Ferner wird die Entwicklung psychotischer Störungen durch die
pharmakologische Wirkung von Cannabis als wissenschaftlich evident
herausgestellt, um ein paar Seiten weiter etwas kleinlaut darauf
hinzuweisen: „So lange nicht erklärt werden kann, warum Cannabiskonsum nicht
in allen Konsumenten die Drogenaffinität erhöht oder die Entwicklung einer
psychischen Störung begünstigt, können von der pharmakologischen Wirkung des
Cannabis unabhängige Erklärungsalternativen nicht ausgeschlossen werden“
(ebd. S. 161). Sic? Ausschließlich pharmakologische Substanzeffekte als
Bedingung für die Entwicklung eines Abhängigkeitssyndroms und/oder
psychotischer Störungen von welcher Substanz auch immer „evidenzbasiert“ zu
erschließen, setzt zum einen ein „vom Einzelnen willentlich nicht
regulierbares Konsumgeschehen voraus“ (Dollinger/Schmidt-Semisch 2007, S.
9). Zum anderen wird dadurch – wie von den Autoren Petersen/Thomasius (S.
161) selbst eingeräumt – das komplexe Interaktionsgeflecht aus subjektiven,
soziokulturellen, drogengebrauchsspezifischen und temporalen Faktoren
analytisch vernachlässigt.
Es ist davon auszugehen, dass der
Gebrauch psychoaktiver Substanzen und selbst der zwanghafte und exzessive
Konsum „weniger mit biologisch-physiologischen Prozessen oder
pharmakologischen Substanzeigenschaften zu tun hat, sondern vielmehr mit
sozialen Bedingungen sowie gesellschaftlichen und kulturellen Rahmungen des
Konsums in Verbindung zu bringen ist“ (Dollinger/Schmidt-Semisch 2007, S.
17). Man fragt sich unwillkürlich, warum wird eine derartige Expertise vom
Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegeben, die angebliche meist
auf Tierversuchen basierende „Evidenzen“ behauptet, die später dann
relativiert werden durch das Eingeständnis, dass auch andere Faktoren an der
Entwicklung psychotischer Störungen und eines Abhängigkeitssyndroms bei
Cannabis beteiligt sein könnten.
Natürlich ist keine Droge völlig
harmlos. Der Gebrauch von Cannabisprodukten birgt vielfältige Risiken für
Konsumierende insbesondere in der Jugendphase bei der Bewältigung
jugendtypischer Entwicklungsaufgaben. Je mehr Menschen Cannabis konsumieren,
desto mehr wird es auch Menschen und insbesondere Jugendliche geben, die mit
dieser Substanz nicht umgehen können (siehe Alkohol, Medikamente). Die
missbräuchliche Verwendung von allen legalisierten und illegalisierten
Drogen wird es immer geben. Dies kann jedoch kein Grund sein, weiterhin mit
der härtesten Maßnahme, die einem Staat zur Verfügung steht, nämlich dem
Strafrecht beispielsweise auf den Cannabiskonsum (Besitz und Handel) zu
reagieren und somit „Negativ-Karrieren“ erst recht zu produzieren. Im
Hinblick auf einen sicherlich vorhandenen sozial und psychisch
problematischen, missbräuchlichen Cannabiskonsum ist Pädagogik, Psychologie
und Medizin gefragt und nicht das Strafrecht.
Mythos: Amotivationales Syndrom
Vielfach wird noch angenommen,
dass der langfristige Cannabisgebrauch zwangsläufig in ein sog.
amotivationales Syndrom mündet: Er führe zu Inaktivität, Interessenlosigkeit,
Leistungsverweigerung, Einsamkeit, Isolation, Abgeschlafftheit, zur
„orientalisch anmutender Gelassenheit“ (Täschner 1994, S.13). In
großangelegten Längsschnittstudien konnten keine Langzeiteffekte im Sinne
eines amotivationalen Syndroms als pharmakologische Folge des
Cannabiskonsums (nicht als Persönlichkeitsstruktur) festgestellt werden.
„Langzeiteffekte sind jedoch nicht vorhanden, so dass die These des
Amotivationalen Syndroms nicht belegt werden kann“ (Sieber 1993, S.220).
Ähnliches berichten auch die Autoren der bereits erwähnten Expertise im
Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (Kleiber/Kovar 1998). „Nach dem
heutigen wissenschaftlichen Forschungsstand muss die These, Cannabiskonsum
führe nach längerer oder kürzerer Zeit, also quasi zwangsläufig, zu
Demotivationserscheinungen, zurückgewiesen werden" (Kleiber/Kovar 1998, S.
216). Trotzdem wird dieser Mythos weiterhin intensiv „gepflegt“: „Bei
häufigen Gebrauch nimmt bei einigen Konsumenten ein Teil der gewünschten
Cannabiswirkung ab. Die halluzinogene Wirkung (sic?) lässt nach, es
dominiert der antriebsvermindernde Effekt. Die Konsumenten wirken leer,
unsortiert und ausgebrannt. Typisch für chronische Kiffer sind eine
allgemeine Antriebsverminderung bis hin zum völligen Amotivationssyndrom“
(Van Treeck 1999, S.54; Einfügung vom Verfasser). Oder: „Elemente einer
Angststörung können schließlich bei Versagen aller Kompensationsmechanismen
schlagartig in eine Psychose übergehen. Das sogenannte „amotivationale
Syndrom“ kann mit den erwähnten Bildern vermischt sein. Panikattacken
generalisieren und machen das Aufsuchen von Hilfsangeboten unmöglich“
(Eisenmeier 2003, S. 38). Internationale Forschungsergebnisse zeigen, dass
der „Begriff eines kausalen Einflusses von Cannabis auf die Entwicklung
psychotischer Störungen, der vor dem Hintergrund dieser Befunde manchmal
verwendet wird, irreführend ist. Cannabis scheint eine Rolle als ein
möglicher auslösender Faktor bei psychotischen Erkrankungen zu spielen,
nicht jedoch als ihre eigentliche Ursache“ (Schäfer 2004, S. 8).
Cannabiskonsum kann also Auslöser derartiger Entwicklungen sein wie jedes
andere kritische Lebensereignis auch.
Mythos: Dammbruchszenarien durch
Entkriminalisierung/Legalisierung
Immer wieder wird bei einer wie
auch immer gearteten Entkriminalisierung/Legalisierung befürchtet, die Dämme
würden brechen und fast alle Jugendliche würden dann Cannabis konsumieren.
Eine Drogenwelle würde hereinbrechen und der Konsum auch „harter“ Drogen
würde sich dann genauso ausbreiten wie der Alkoholgebrauch. Bei diesem
Mythos haben wir es mit der Überhöhung (Hypostasierung) einer Substanz unter
Ausblendung ihrer (sub-)kulturellen Einbindung, Bedeutung und Funktionalität
sowie von spezifischen Persönlichkeitsmerkmalen (wie Konsumbereitschaft) zu
tun. Es ist so, als wenn die Droge uns nimmt und nicht umgekehrt. „Die
Übergefährlichkeit der illegalen Drogen macht die Menschen dann zu
unmündigen Opfern, die vor sich selbst geschützt werden müssen“ (Stöver
1996, S.102). Die Erfahrungen aus den Niederlanden zeigen: Seit der
Entkriminalisierung von Cannabisprodukten in den Niederlanden 1976 (Baan-Kommission)
ist es nicht zu einer Überflutung durch Drogen gekommen - im Gegenteil.
Zudem zeigt eine neuere Studie für die europäische Union, dass es keinen
direkten Zusammenhang zwischen der Höhe der Strafen und der Häufigkeit des
Konsums von Drogen gibt. Höhere Rechtsstrafen begrenzen nicht den Konsum von
Cannabis. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass in den Niederlanden der
Gebrauch von Cannabisprodukten erheblich niedriger ist als in
Großbritannien, wo die Rechtsstrafen relativ hart sind (ähnlich: Reuband
2007). Dieser relativ niedrige Verbrauch in den Niederlanden ist trotz der
weiten Verbreitung von sog. Coffeeshops und Hausdealer (inzwischen gilt hier
die sog. 5gr. Regel beim Einkauf von Cannabisprodukten) festzustellen. Durch
den freieren Zugang zur Sicherung des Eigenbedarfs ist die geschätzte Zahl
der aktiven Cannabiskonsumenten in den letzten zwanzig Jahren nicht
epidemisch angestiegen, sondern eher in den letzten Jahren konstant
geblieben bzw. zurückgegangen. Die absolute Mehrheit der niederländischen
Jugendlichen konsumiert keine Cannabisprodukte. Der Besitz von 30gr.
Cannabisprodukten wird in den Niederlanden bekanntlich als eine
Ordnungswidrigkeit geahndet und nicht als Straftat behandelt
(Opportunitätsprinzip). Im Rahmen der gegenwärtigen Drogenpolitik bleibt
jedoch auch in den Niederlanden der Cannabismarkt (Handel) auf „kriminelle“
Organisationen angewiesen, d.h. ein Großteil des Handels mit
Cannabisprodukten bleibt - insbesondere auch der heimische Anbau von
Needer-Weed - illegal und hat inzwischen vereinzelt auch zur Züchtung
hochpotenter Marihuanasorten, die auch aus Profitgründen noch vielfach
schadstoffbelastet sind, geführt. Um diese kriminellen Machenschaften zu
stoppen, wäre eine Legalisierung des Eigenanbaus und „THC-Checking“ als
Bestandteil gesundheitspräventiver, risikominimierender Maßnahmen dringend
umzusetzen.
Untersuchungen zeigen auch, dass
die Illegalität der Beschaffung von Cannabis für den Privatkonsumenten kein
Problem darstellt. Ein Unrechtsbewusstsein existiert nicht. Konsumiert wird
so oder so, ob es verboten ist oder nicht (obwohl natürlich immer noch der
„Reiz des Verbotenen“ für den Einsteiger existiert). Aber insgesamt gilt:
Die strafrechtlichen Regelungen haben jedenfalls kaum generalpräventive
Wirkungen.
4. Präventionspolitische Konsequenzen
Zum Schluss sei noch auf
notwendige präventionspolitische Konsequenzen einzugehen. Eine wie auch
immer geartete „Neubewertung“ von Cannabis muss mit einem veränderten
Verständnis von Prävention einhergehen: Prävention sollte nicht mehr unter
der Prämisse der Vermeidung/Verhinderung verstanden werden, sondern als
akzeptanzorientierte Förderung und Stützung von genussfähiger
Gebrauchskompetenz (vgl. Schneider 2000; 2006) zur Minimierung von
Gebrauchsstabilisierungseffekten.
Vorausgeschickt werden muss: Von einer „Entzauberung“
der bis heute vorherrschenden Drogenmythen kann aber keine Rede sein. Der
gesellschaftliche Drogenkult als Mythenproduzent, gespeist aus Drogenangst,
Bedrohlichkeitsempfinden und Fehlinformation, bestimmt weiterhin - von
Ausnahmen abgesehen - die Öffentlichkeit sowie die Medien- und
Forschungslandschaft. So beispielsweise wenn schon vor der „Daum und
Friedmann Affäre“ und des Kokainnachweises auf den Toiletten des Bundestages
Politiker im „Drogen-Phobien-Rausch“ die Einführung von obligatorischen
Drogentests an allen Schulen und Firmen fordern und Versandbetriebe
Testverfahren auf dem Markt der unbegrenzten Möglichkeiten anpreisen, mit
deren Hilfe besorgte Eltern „ihre minderjährigen Kinder per Haaranalyse auf
regelmäßigen Konsum von Cannabis testen lassen können ... Frühzeitiges
Erkennen – ein wesentlicher Faktor effizienter Suchtprävention – und für
viele Kinder der erlösende Einstieg zum Ausstieg“ (HC DrugIdent, Flensburg
2000 – Werbeschrift). Oder: „Dem Gecko bleibt nichts verborgen –
Drogenschnelltests nun erhältlich. Seit Montag gibt es den Gecko-Test in
Apotheken. 29,95 Euro kostet das Mini-Labor, mit dem feste Substanzen wie
Pillen, Pflanzenteile oder Flüssigkeiten untersucht werden können. Auch
Oberflächen sind vor dem Test nicht sicher: Mit einem Tupfer können Eltern
einen „Abstrich“ machen und verdächtige Spuren aufnehmen“ (Münstersche
Zeitung vom 12.11.2003). Oder: In Neuseeland lassen ängstliche Eltern die
Zimmer ihrer Kinder von Spürhunden nach Drogen durchsuchen. Der
Schnüffelhunddienst rückt an, wenn die Kinder in der Schule sind (vgl. Der
Spiegel vom 26.11.2001). Oder: „Vati prüft jetzt deinen Urin. Vertrauen ist
gut, Urinkontrolle ist besser. Nach dem Willen der Mailänder
Gesundheitsbeauftragten sollen Eltern künftig überprüfen, ob ihre Kinder
Drogen nehmen – mit einem kostenlosen Test, ein Geschenk der Stadt“ (Spiegel
Online, vom 9.5.07). Darüber hinaus feiert die Verjüngungsthese immer mal
wieder fröhliche Urständ. Die Aussage, insbesondere Ecstasy- und
Cannabiskonsumenten werden immer jünger, ist genauso richtig wie die
Wahrnehmung, dass die Studierenden immer jünger werden: sie sehen halt aus
dem Blickwinkel von uns Älteren jung aus. Aber Scherz beiseite. In der
Begründung zur Einführung des BtMG von 1972 (!) heißt es: „Die Zahl der
Jugendlichen, die den Einstieg in die Drogenwelt vollziehen, nimmt zu. Es
zeigt sich dabei, dass die Altersschwelle, auf der der Einstieg erfolgt,
sinkt. Selbst Kinder bleiben davon nicht verschont“. 1994 wurde
festgestellt: „Der immer frühere Einstieg in den Drogenkonsum ist wohl eine
Folge der heute so typischen Verunsicherung der Eltern-Kind-Beziehung“ (Hurrelmann
1994, S. 27). Und 2005 heißt es: „Tatsache ist: junge Menschen geraten immer
früher mit Suchtmitteln in Kontakt, das Einstiegsalter sinkt“ (Hoffmann
2005, S.55). Wie das Ungeheuer aus Loch Ness: So alle zwei Jahre scheinen
die Konsumenten illegalisierter Drogen halt jünger zu werden. Inzwischen
müssten dieser Logik zufolge schon bald Zweijährige Drogen konsumieren.
„Drogenexperten sind beunruhigt über die wachsende Zahl junger Kiffer. Denn
der Griff zum ersten Joint erfolgt immer früher: Im Durchschnitt sind
Jugendliche 16,4 Jahre alt, wenn sie erstmals Cannabis konsumieren, wie die
Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Bätzing, berichtet: Es ist kein
Einzelfall mehr, wenn ein Zwölfjähriger kifft. Die Spirale nach unten sei
vorhersehbar“ (Westfälische Nachrichten vom 10.4.2006). Da scheinen alle
suchtpräventiven Maßnahmen und Frühinterventionsprojekte insgesamt gesehen
sehr „erfolgreich“ gewesen zu sein, jedenfalls wurden sie alle „erfolgreich“
evaluiert. Die jährlich „beunruhigten“ Drogenexperten müssten doch
eigentlich längst „beruhigt“ sein. Denn alle suchtpräventiven Maßnahmen seit
ca. 35 Jahren wurden positiv und als erfolgreich evaluiert (siehe: Schneider
2006). Beispielsweise wurde bereits 1994 festgestellt: „Der
Sonderforschungsbereich in Bielefeld betreibt gegenwärtig die systematisch
und methodisch strenge Evaluation eines Programms zur Sucht- und
Drogenprävention in der Schule. Dabei ergab sich bislang, dass sich in jenen
Schulklassen, in denen ein modernes Programm zur Prävention durchgeführt
wird, das Wissen über die Gefahren legaler und illegaler Drogen spürbar
verbesserte. Auch die subjektive Haltung ist deutlich kritischer als in
Schulen ohne ein solches Programm“ (Hurrelmann 1994, S.33).
Wichtig und notwendig ist es nun
zu aller erst, eine Entdramatisierung- und Entemotionalisierung der
Drogendiskussion einzuleiten. Dies bedeutet notwendiger Weise auch eine
Abkehr von der medialen und hilfepraktischen „Inszenierung von
Bedrohungsängsten“ (Barsch 2007, S.79).
Abschreckungs-
und Immunisierungsstrategien, die sklerotischen Zeigefinger sollten
eigentlich ausgedient haben. In einer Gesellschaft, in der Drogen
(legalisierte wie illegalisierte) Wegbegleiter des Erwachsenwerdens sind,
kann es nicht mehr um das Präventionsziel Drogenabstinenz gehen, sondern um
den eigenverantwortlichen, mündigen Umgang mit Drogen. Eine lebensweltnahe
Konsum- und Verbraucherberatung im Sinne einer sachgerechten, Vor- und
Nachteile einbeziehenden Substanzaufklärung - zumindest bei denjenigen, die
so oder so gebrauchen oder gebrauchswillig sind - , scheint die Methode der
Wahl zu sein. Es geht hier um die selbstpräventive Einübung eines
risikobewussten, regelorientierten, selbstkontrollierenden Umgangs mit
Cannabisprodukten. Ziel ist die selbstverantwortliche Entwicklung
risikoarmer, gesundheitsschonender und genussorientierter
Gebrauchsvarianten, also die Verringerung von möglichen exzessiven und
zwanghaften Gebrauchsformen und damit die Etablierung von kontrollierten,
selbstbestimmten und genussfähigen Umgangsweisen mit psychoaktiven
Substanzen (vgl. Schneider 2004; auch: Kim 2003). Nicht die jeweiligen
„Drogen“ sind gefährlich, sondern ihre individuell missbräuchliche
Verwendungsweise, die Kriminalisierung der Konsumierenden und die
Illegalisierung der jeweiligen Substanzen mit den uns sattsam bekannten
Folgen. Das Fixiertsein nur auf die negativen Eigenschaften und Auswirkungen
von psychoaktiv wirksamen Substanzen, ohne auch nur die positiven,
genussorientierten Momente zu erwähnen, ist unglaubwürdig und zementiert
weiterhin die noch vorherrschende Doppelmoral. Allen Drogen wohnt die
Ambivalenz von positivem Genuss und negativen Begleit- und Nebenwirkungen,
von Chance und Risiko inne. Dem kann m.E. nur mit Hilfe von sachgerechter
Substanzaufklärung ohne eine moralisierende Attitüde oder einer blauäugigen
Diktion eines „risikofreien“ Umgangs begegnet werden. Akzeptanzorientierte
Verbraucher- und Konsumberatung hieße: Aufklärung über einzelne Substanzen,
über Wirkstoffzusammensetzungen (bzw. THC-Gehalt, Verunreinigungen),
Wirkweisen, Konsumformen, Nebenwirkungen und Gebrauchsrisiken. Dies hieße
weiterhin: Die Vermittlung von Empfehlungen und Hinweisen für einen
moderaten, regelorientierten Gebrauch als Safer-Use-Maßnahmen zur Einübung
von notwendiger „Risikokompetenz“ für den Umgang auch mit möglichen
„riskanten Räuschen“. Verbraucherberatung in diesem Sinne setzt auf
Bemündigung und Selbstbemächtigung mit dem möglichen Ziel einer
selbstbestimmten, eigeninszenierten Lebensgestaltung mit und ohne Drogen: Es
geht um genussfähige, risikobewusste Gebrauchskompetenz bei denen,
die eine „gebrauchswertbezogene Moral“ haben. Konzeptuell ist hier in den
letzten Jahren vieles vorangetrieben und entwickelt worden, was nicht
zuvörderst auf Abstinenz zielt: Über jugendnahe Cannabis-Kurse (Widmer
2006), Self-Control-Informations-Programme (Kolte/Stöver 2006) als Stärkung
und Vermittlung von Selbstkonrollregeln im Umgang mit Cannabisprodukten
unter Einbezug der sozialen und drogalen Biografieverläufe bis hin zum „Risflecting-Ansatz
(Koller 2006) als selbstkontrollierende Kultivierung von Rausch und Risiko.
Wir leben in einer
Risikogesellschaft und Unvernunft, Unvorsichtigkeit und Fahrlässigkeit sind
integraler Bestandteil dieser Gesellschaft und ebenso das Bedürfnis nach „Rausch-Genuss-Erfahrung“.
Jedenfalls ist es an der Zeit, Drogenmythen zu entzaubern. 40 Jahre
Drogendiskussionen zeigen: Es gibt kein Patentrezept zur Lösung des
gesellschaftlichen „Drogenproblems“. Die Generalprävention über das
Strafrecht hat den Drogengebrauch nicht einschränken können, nur sehr
riskant werden lassen (Verunreinigungen der Substanzen, Kriminalisierung,
Stigmatisierung, Psychiatrisierung). Es geht hier nicht um Verharmlosung
oder gar um eine Aufforderung zum Konsum, sondern um eine tabulose
Entdämonisierung von Cannabis und anderen Drogen, um eine Entdramatisierung
der Folgen des Substanzgebrauchs und um einen pragmatischen und
realitätsbezogenen Umgang mit Konsumenten jenseits einer angstgesteuerten,
frühintervenierenden Sorgenfaltenpädagogik, die kaum eine Chance hat,
drogenkonsumierende Jugendliche im wahrsten Sinne des Wortes zu erreichen.
Missbräuchliche, unvernünftige Gebrauchsmuster oder die Entwicklung
süchtigen Verhaltens sind nicht per Dekret oder per Verordnung, nicht durch
moralische Beeinflussungen und modulare Angstszenarien abschaffbar, schon
gar nicht durch Strafandrohung und (sanfte) Abschreckungsstrategien. Wir
werden damit leben müssen, dass es Drogengebrauch und Drogenmissbrauch immer
geben wird. Der idealistische Traum von einer drogenfreien Gesellschaft ist
zwar legitim, jedoch illusorisch. Zur Erinnerung: Etwa 2 - 7% der
Erwachsenen sind von einer massiven Suchterkrankung betroffen - trotz
aggressiver „Kaufregung“, Sensation Seeking (schneller, weiter, höher),
trotz permanenter Werbeberieselung, trotz als dürftig beklagter
Suchtprävention, trotz Ballermann 6 auf Mallorca und Oktoberfesten in
Deutschland inklusive „Flatratesaufens“ sowie trotz gesellschaftlicher
Problem-, Konflikt- und Defizitlagen. Die Mehrheit vermag anscheinend ihren
Konsum zu kontrollieren und darauf sollte angeknüpft werden.
5. Drogenpolitische Situation und Forderungen
Der sog. „Haschisch-Beschluss“
des Bundesverfassungsgerichts vom 28.4.1994 hat aus der bestehenden
„Kann-Vorschrift“ in § 31a des BtMG eine „Muss-Vorschrift“ gemacht, dass -
jedoch nur auf der Staatsanwaltschaftsebene (polizeilich muss weiter
ermittelt werden) - von der Strafverfolgung ohne richterlichen Beschluss
„grundsätzlich“ abgesehen werden kann, wenn Cannabisprodukte nur in geringen
Mengen und ausschließlich zum gelegentlichen Eigenverbrauch erworben oder
besessen werden. Die einzelnen Bundesländer wurden aufgefordert, eine
einheitliche Regelung (Definition) einer „geringen“ Menge als
Rechtsverordnung festzulegen. Dies ist jedoch bis zum heutigen Tage nicht
geschehen.
Nach der Verordnung zur Änderung
betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (10. BtMÄndV) vom 1.2.1998 ist auch
der Cannabissamen als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft,
wenn er „zum unerlaubten Anbau bestimmt ist“. Mit dieser Gesetzänderung
findet nun eine neue Illegalisierung (Erwerb und Handel von THC-haltigen
Hanfsamen) statt, obwohl gleichzeitig das synthetisch hergestellte
Cannabinol (Marinol) für Krebs- und AIDS-Patienten im Einzelfall
verschrieben werden kann. Es ist zwar schon 13 Jahre her, aber bezüglich der
Ergebnisse der 67. Gesundheitsministerkonferenz der Länder von 1994 wurde in
einigen Bundesländern geprüft, wie eine „Neubewertung“ von Cannabis im
Rahmen der internationalen Gesetze umgesetzt werden kann. Zur Diskussion
standen: Einführung des Opportunitätsprinzips wie in den Niederlanden, die
Abgabe begrenzter Mengen in Apotheken, Unterstellung unter das
Ordnungswidrigkeitenrecht, Länderrichtlinie zur Entpönalisierung des
Kleinhandels durch Änderung des § 153 Abs. 1 StPO oder eine weitere
Begrenzung der Strafbarkeit. Bisher ist allerdings nichts umgesetzt worden.
Im Gegenteil vollzog sich schleichend eine erneute Dramatisierung des
Cannabiskonsums und Pathologisierung der Konsumierenden. In der Schweiz
sollte eine Änderung des dortigen Betäubungsmittelgesetzes angestrebt mit
dem Ziel der Aufhebung der Bestrafung von Besitz und Konsum umgesetzt
werden. Es sollte das Opportunitätsprinzip für die Strafverfolgung des
Handels eingeführt werden. Aber auch in der Schweiz herrscht inzwischen
Stagnation vor. Eine Umsetzung lässt auf sich warten. In Portugal, England
und Belgien gibt es ähnliche Initiativen zur Entkriminalisierung. In der
Bundesrepublik begründete die ehemalige Bundesdrogenbeauftragte Frau
Caspers-Merk ihr Nichts - Tun bezüglich der Umsetzung einer Cannabisreform
weiterhin damit, dass nicht beim Umgang mit Tabak und Alkohol auf die Bremse
getreten und bei Cannabis gleichzeitig Gas gegeben werden kann (vgl.
Caspers-Merk 2001, S. 7).
Vorschläge zu einer
Abgaberegelung von Cannabisprodukten gehen auch in Richtung eines
Lizenzmodells, einer vereinsrechtlichen Regelung oder einer Einfügung von
Cannabis in das Lebens- und Genussmittelrecht. Eine Aufhebung der
Illegalität würde endlich staatliche Qualitätskontrollen (Feststellung und
Überprüfung des Wirkstoffgehalts, Grenzwertfestlegung, Jugendschutz,
gezielte Konsumbegleitung etc.) ermöglichen. Insgesamt gesehen zeigt sich in
der Bundesrepublik bezüglich einer „Neubewertung“ der Cannabispolitik eine
stagnative Situation, eine widersprüchliche und verworrene Diskussionslage.
Für die Praxis gilt weiterhin: Der Umgang (Erwerb und Besitz) mit
Cannabisprodukten ist immer noch strafbar. Vom Grundsatz her wird jedoch die
Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellen, wenn es sich um eine geringe
Menge zum Eigenverbrauch handelt und keine „Fremdgefährdung“ vorliegt.
Notwendig ist eine Entkriminalisierung der Konsumenten hinsichtlich des
Besitzes und Erwerbes geringer Mengen von Cannabisprodukten zur Deckung des
Eigenbedarfs als eine Herausnahme dieser Tatbestände aus dem Strafrecht und
die Übernahme in das Ordnungswidrigkeitenrecht als ein erster wesentlicher
Schritt. Folgende drogenpolitische Reformen (als vorläufiger Minimalkonsens)
bis zur Ermöglichung staatlich kontrollierter Abgabemöglichkeiten über
beispielsweise lizenzierte Coffeeshops wären dringend umzusetzen:
-
Entkriminalisierung der Konsumentinnen: Straffreiheit für den Besitz
„geringer Mengen“ bis zu 30g Cannabis
-
Zulassung von
Hanf als Medizin, Unterstützung der Erforschung weiterer therapeutischer
Potentiale und medizinischer Einsatzgebiete
-
Straffreiheit
des Anbaus von Cannabis für den Eigenbedarf
-
Zurücknahme der gegenwärtig diskriminierenden Führerscheinregelung:
Differenzierung im Führerscheinrecht zwischen aktuellem und zurückliegendem
Konsum von Cannabis, und Festlegung eines THC-Grenzwertes von 5 – 10ng
-
Durchführung von Qualitätskontrollen bezüglich von Verunreinigungen
und Ermöglichung eines anonymen „THC-Checks“ (vgl. auch: Akzept 2001a/b).
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© Dr. Wolfgang Schneider
Leiter des Drogenhilfevereins
Indro e.V.
Bremer Platz 18 – 20
48155 Münster
Tel. 0251/60123
E-mail:
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Internet:
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Münster, September 2007
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