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Zugangskriterien,
Hausordnung und Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten Konsumentschlossene dürfen sich selbst -
eine
eigene Ration (illegalisierter Substanzen wie Opiate, Kokain, Amphetamin oder
deren Derivate) intravenös, oral oder inhalativ -
in dem
eigens dafür ausgestatteten Raum (Drogenkonsumraum) applizieren, -
wenn sie
volljährig und drogenabhängig sind -
und
erkennbar nicht mit Ersatzstoffen substituiert werden. Alkoholisierten und offensichtlich intoxikierten
Personen, bei denen die Benutzung des Drogenkonsumraums ein erhöhtes
Gesundheitsrisiko verursachen könnte, erhalten keinen Zugang. Die
Mitarbeiter/Innen von INDRO e.V. sind angehalten, offenkundige Erst- und
Gelegenheitskonsumenten/Innen keinen Zugang zum Drogenkonsumraum zu ermöglichen
und auf andere Beratungs- und Hilfseinrichtungen hinzuweisen. Jugendlichen mit
Drogenabhängigkeit und Konsumerfahrung wird der Zugang nach direkter Ansprache
nur dann gestattet, wenn die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt oder
die MitarbeiterInnen sich im Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung anderer
Hilfsmöglichkeiten vom gefestigten Konsumentschluß überzeugt haben. Die von
den Nutzerinnen und Nutzern mitgeführten Betäubungsmittel werden einer
Sichtkontrolle unterzogen. Nach Maßgabe der Rechtsverordnung über den Betrieb
von Drogenkonsumräumen des Landes NRW sind Verstöße gegen das BtMG, mit
Ausnahme des Besitzes von Betäubungsmitteln in geringer Menge zum
Eigenverbrauch - insbesondere Handel, Abgabe und Überlassung von Drogen -,
verboten. Entsprechende Vorkommnisse werden vom Betreiber unverzüglich
unterbunden und mit Hausverboten belegt. Regelmäßige Abstimmungsgespräche mit
der zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörde der Stadt
Münster finden statt, um frühzeitig eventuelle Störungen der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung und die Begehung von Straftaten im unmittelbaren Umfeld
des Drogenkonsumraums zu verhindern sowie den niedrigschwelligen Zugang zum
Drogenkonsumraum zu sichern. Die folgende mit den zuständigen Gesundheits-,
Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden abgestimmte Hausordnung wird gut
sichtbar im Drogenkonsumraum ausgehängt: -
Der
Handel, die Weitergabe und das Teilen von Drogen sind verboten -
Der
Konsum von Drogen ist nur im Konsumraum erlaubt -
Keine
Gewalt und Gewaltandrohung gegen Personen und Gegenstände -
Keine
gemeinsame Verwendung einer Spritze -
Kein
Teilen der Drogen von einem Löffel -
Keine
Hehlerei -
Rauchen
(außer „chinesen - Folien rauchen“), Essen und Trinken ist verboten Zuwiderhandlungen
werden mit Hausverboten bestraft. Jeder (e) Konsument(in) sorgt nach erfolgter
Applikation für das Reinigen seines Platzes und für die Entsorgung der
Gebrauchsutensilien. Injektionshilfen
werden nicht geleistet. Ferner besteht ein Gebot des Eigenverbrauchs und der
Nutzung bereitgestellter Utensilien. Werbung
für den Drogenkonsumraum wird unterlassen und nur zielgruppenspezifisches
Informationsmaterial zur Verfügung gestellt (Safer-Use-Faltblätter).
(Seite zuletzt aktualisiert am 19.01.2005) |