Methadonmengen-/Methadondosierungsangaben
auf ärztlichen Bescheinigungen |
Die "Internationale Koordinations- und Informationsstelle
für Auslandsreisen von Methadonpatienten" möchte noch einmal eindringlich darauf
hinweisen, dass Methadonmengen- und -dosierungsangaben auf ärztlichen Bescheinigungen
für auslandsreisende Patienten/innen in mg (Milligramm) erfolgen müssen. Die
Kollegen/innen im Ausland können häufig mit den hierzulande üblichen Milliliter-und
%-Lösungsangaben nichts anfangen - international gebräuchlich sind Angaben in Milligramm
als d,l-Methadon (Methadon-Razemat)!
Zum Hintergrund: Unsere Koordinationsstelle erreichen gelegentlich Anrufe verzweifelter
deutscher Patienten/innen aus Methadonvergabestellen im Ausland. Zur Verdeutlichung der
Problematik zwei Beispiele: 1. Eine Patientin meldet sich wie vereinbart bei einem
Methadonvergabezentrum in Südportugal. Auf ihrer ärztlichen Bescheinigung ist die
Tagesdosierung festgelegt als 17 ml Methadon HCl (0,5%-Lösung). Die verantwortliche
Ärztin mißinterpretiert dies als 17 mg, und die Patientin wird extrem unterdosiert
versorgt. 2. Beispiel: Ein Patient meldet sich bei der Methadonvergabestelle in Ajaccio
auf Korsika. Seine Bescheinigung enthält die Angaben 17 ml Methadon HCl (1,0%-Lösung).
Der Kollege vor Ort kann damit nichts anfangen, und weil er nichts damit anfangen kann,
ist er nicht zur Weiterbehandlung des Patienten bereit. Häufig kommt es auch vor,
dass
Methadonpatienten von ihren behandelnden Ärzten/innen so und so viel ml L-Polamidon
attestiert bekommen. L-Polamidon ist im Ausland nicht gebräuchlich (nur Methadon-Racemat
= d,l-Methadon), und die ausländischen Kollegen/innen sind damit noch mehr
"überfordert". Unsere Erfahrungen zeigen, dass man nicht erwarten kann,
dass
die ausländischen Vergabestellen beim behandelnden Arzt in Deutschland rückfragen.
Zwar konnten wir in allen bisher an uns herangetragenen Notfällen helfen, indem wir sofort die korrekten Milligrammangaben an die verantwortlichen Ärzte/innen gefaxt haben; es kann aber auch einmal "schiefgehen", da wir nicht permanent erreichbar sind.
Um Fehldosierungen oder gar Ablehnungen der Weiterbehandlung Ihrer Patienten im Ausland zu vermeiden, machen Sie bitte alle Angaben bezüglich der mitgeführten Methadonmenge oder der Tagesdosierung in Milligramm. Nachfolgend noch einmal eine vereinfachte "Kurzanleitung" zur Umrechnung:
1 ml Methadon HCl 0,5%-Lösung |
= |
5 mg d,l-Methadon (Umrechnungsfaktor = 5) |
1 ml Methadon HCl 1,0%-Lösung |
= |
10 mg d,l-Methadon (Umrechnungsfaktor = 10) |
1 ml L-Polamidon |
~ |
10 mg d,l-Methadon (Umrechnungsfaktor ~ 10) |
Bitte leiten Sie diese Informationen auch an Ihre Kollegen und
Kolleginnen weiter.
Internationale Koordinations- und Informationsstelle
für Auslandsreisen von Methadonpatienten
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: 0251-234577 oder -60123
Fax: 0251-2807687 oder -666580
Email: INDROeV@t-online.de
URL: www.indro-online.de
Münster, April 2002