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Vereinigte Arabische Emirate* Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich Die Mitnahme/Einfuhr von Methadon
und Buprenorphin zum persönlichen Gebrauch ist gemäß der aktuellen, vom
Gesundheitsministerium herausgegebenen "Guidelines for Carrying of Personal
Medicines With Travelers in to the United Arab Emirates" gestattet.
Dies geht aus I.4. der Richtlinien hervor: Die Guidelines geben unter II. a) 1 vor, dass die Einfuhr beim Registration & Drug Control Department des Gesundheitsministeriums beantragt werden muss. Die Angabe einer Indikation wird nicht erwartet. Der Antrag muss in Englisch verfasst sein, und, da genaue Angaben zum Antrag fehlen, sollte er nach unseren Erfahrungen folgende Daten enthalten: Behandelnder Arzt, Patientendaten (Name, Wohnort, Reisepass-Nr.), Reisedaten (geplantes/voraussichtliches Ankunfts- und Abreisedatum, evtl. Hinweis darauf geben, dass erst die Genehmigung abgewartet werden muss, bevor konkret gebucht werden kann), Angaben zum verordneten Medikament analog zum Schengen-Formular C 13 bis C 18 (www.indro-online.de/schengenformular.htm ). Diese Daten müssten vom örtlichen Gesundheitsamt beglaubigt werden. Der Antrag muss dann auf dem Postwege (kein Fax, keine Email) gestellt werden, denn auf den Ministeriumsseiten heißt es deutlich: „Please DO NOT send any CV, job application or any other documents via email or fax to the ministry“. Vielleicht hilft bezüglich der Angaben auch unser Englisch-Arabisches Musterformular zur Medikamentenmitnahme (http://www.indro-online.de/englisharabian.pdf ). Der Antrag muss geschickt werden an:
Ministry of Health Bisher liegen uns keinerlei Erfahrungen darüber vor, wie das Gesundheitsministerium mit solchen Einfuhranträgen verfährt. Im Falle der Genehmigung müsste die betreffende Person diese Genehmigung zusammen mit den unter II. a) Absätze 2,3 und 4 angegebenen Dokumenten bei der Einreise dem Zoll vorlegen und die weiteren Vorgaben beachten. Die Dokumente werden dann vor Ort noch einmal alle abgestempelt. Für uns und zukünftige VAE-Reisende (dorthin müssen sicher auch einmal Substituierte beruflich bedingt reisen) wäre natürlich wichtig zu erfahren, ob es überhaupt Sinn macht, Einfuhranträge zu stellen, also ob das alles tatsächlich so problemlos funktioniert (abgesehen vom Aufwand für Formalien), wie es gemäß der Richtlinien den Anschein macht. Wir bitten deshalb um Erfahrungsberichte (Kontaktdaten s. links unten). Kontaktadressen und Informationshinweise**:
Impfempfehlungen und Impfvorschriften Reiseinformationen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
____________________________________________________________________________________________________ (Info zuletzt aktualisiert am 10.08.2010) |
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