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Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: aktuell nicht möglich Einfuhr von Substitutionsmitteln: verboten Laut Auskunft der "Außenstelle der Botschaft Kasachstan" in Bonn vom 1. März 2007 ist die Einfuhr bzw. Mitnahme zum persönlichen Gebrauch von Betäubungsmitteln nach Kasachstan prinzipiell nicht gestattet. Diese Regelung gilt auch für Schmerzpatienten. Kontaktadresse und Informationshinweise:
Botschaft der Republik Kasachstan
Außenstelle der Botschaft Kasachstan Impfempfehlungen und Impfvorschriften Reiseinformationen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
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