Kasachstan*

Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: aktuell nicht möglich

Einfuhr von Substitutionsmitteln: verboten

Laut Auskunft der "Außenstelle der Botschaft Kasachstan" in Bonn vom 1. März 2007 ist die Einfuhr bzw. Mitnahme zum persönlichen Gebrauch von Betäubungsmitteln nach Kasachstan prinzipiell nicht gestattet. Diese Regelung gilt auch für Schmerzpatienten.

Kontaktadresse und Informationshinweise:

Botschaft der Republik Kasachstan
Nordendstraße 14/17
13156 Berlin
Fon: 030-4700 7111

Außenstelle der Botschaft Kasachstan
Theaterplatz 1
53117 Bonn
Fon: 0228-4038 727

Impfempfehlungen und Impfvorschriften

Reiseinformationen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

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* INDRO e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der hier präsentierten Informationen

(Info zuletzt aktualisiert am 01.03.2007)

Bitte teilen Sie uns Korrekturen oder Ergänzungen mit:

Internationale Koordinations- und
Informationsstelle für Auslandsreisen
von Substitutionspatienten

c/o INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon:  +49 (0)2571-582765
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