Vereinbarung über Kooperationsformen zur Prävention von Straftaten im unmittelbaren Umfeld des Drogenkonsumraumes
Entsprechend der Rechtsverordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen des Landes NRW
| Drogenkonsumräume sind eine
sinnvolle Ergänzung des bestehenden Drogenhilfesystems. Die Zielsetzung
ist ein Beitrag zur Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfe für
Drogenabhängige beim Konsum illegaler Drogen. Sie können der
gesundheitlichen und psychosozialen Verelendung abhängiger Menschen
entgegenwirken sowie zu einer Verminderung des öffentlichen
Konsumgeschehens und damit zu einer Erhöhung des subjektiven
Sicherheitsgefühls der Bevölkerung beitragen.
Es ist eine mit den zuständigen
Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden abgestimmte
Hausordnung zu erlassen und gut sichtbar auszuhängen. Die Nutzerinnen und
Nutzer sind ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz, mit Ausnahme des Besitzes von Betäubungsmitteln
in geringer Menge zum Eigengebrauch, innerhalb der Einrichtung verboten
sind und unverzüglich unterbunden werden. Entsprechende Verstöße gegen
dieses Verbot werden vom Betreiber unverzüglich unterbunden und mit
Hausverboten geahndet. Eine verbindliche Zusammenarbeit und regelmäßige Konsultationen mit den zuständigen örtlichen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden werden hiermit vereinbart, um frühzeitig eventuelle Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Begehung von Straftaten im unmittelbaren Umfeld des Drogenkonsumraumes zu verhindern. Die Stadt Münster übernimmt die Verantwortung und Federführung für die notwendige Organisation der Zusammenarbeit. Regelmäßige Dokumentationen werden von der Leitung des Drogenhilfevereins INDRO e.V. für Besprechungen und Abklärungen möglicher einrichtungsbedingter Auswirkungen auf die Umfeld- und/oder Sozialverträglichkeit (Beeinträchtigungen Dritter, Szenebildung, Belastung des öffentlichen Raumes, die Begehung von Straftaten, insbesondere Handeltreiben mit Betäubungsmitteln etc.) erstellt. Über die Ergebnisse wird die zuständige Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörde der Stadt Münster regelmäßig unterrichtet. Diese Vereinbarung soll zunächst für ein Jahr gelten, um sie durch neue Gesichtspunkte und Erfahrungen zu ergänzen und sodann fortzuschreiben.* Münster, den 07.11.2000 (Abschrift ohne Gewähr auf Richtigkeit) * Die Kooperationsvereinbarung gilt auch in 2009 weiter INDRO e.V. Zurück zum Index DTA & Konsumräume (Seite zuletzt aktualisiert am 17.04.2009) |