LIBYEN
Weiterbehandlung: nicht möglich
In Libyen werden keine Methadonbehandlungen
durchgeführt. Drogengebrauch wird primär nach strafrechtlichen
Gesichtspunkten bewertet, d.h. im Vordergrund drogenpolitischer
Maßnahmen steht die Strafverfolgung, nicht die Therapie.
Methadon befindet sich auf der Liste illegaler Substanzen, deren
Einfuhr, Besitz und Konsum unter Strafe steht. Zwar ist es laut
§ 15 zu Anhang 4 des libyschen Betäubungsmittelgesetzes Ärzten
gestattet, Methadon in einer Dosierung von bis zu 0,125 Gramm pro
Applikation zu verabreichen, wegen der primär strafrechtlichen
Qualifizierung des Drogenproblems kann jedoch nicht mit einer
aktiven Unterstützung von Ärzten oder Krankenhäusern im Sinne
einer Weiterbehandlung ausländischer Touristen mit Methadon
während eines Libyenaufenthaltes gerechnet werden.
Einfuhr: verboten
Bei Gesetzesverstoß muß mit schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.
Stand: Oktober
1997
Kontaktadresse:
Volksbüro (Diplomatische Mission) der
Sozialistischen
Libysch-Arabischen Volks-Jamahiria
Konsularabteilung
Beethovenallee 12 A
53173 Bonn
Fon: (0228) 82009-0
Fax: (0228) 364260
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(Diese Seite wurde erstellt am 13.01.1998)