LIBYEN

 

Weiterbehandlung: nicht möglich

In Libyen werden keine Methadonbehandlungen durchgeführt. Drogengebrauch wird primär nach strafrechtlichen Gesichtspunkten bewertet, d.h. im Vordergrund drogenpolitischer Maßnahmen steht die Strafverfolgung, nicht die Therapie.
Methadon befindet sich auf der Liste illegaler Substanzen, deren Einfuhr, Besitz und Konsum unter Strafe steht. Zwar ist es laut § 15 zu Anhang 4 des libyschen Betäubungsmittelgesetzes Ärzten gestattet, Methadon in einer Dosierung von bis zu 0,125 Gramm pro Applikation zu verabreichen, wegen der primär strafrechtlichen Qualifizierung des Drogenproblems kann jedoch nicht mit einer aktiven Unterstützung von Ärzten oder Krankenhäusern im Sinne einer Weiterbehandlung ausländischer Touristen mit Methadon während eines Libyenaufenthaltes gerechnet werden.


Einfuhr:
verboten

Bei Gesetzesverstoß muß mit schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.


Stand:
Oktober 1997


Kontaktadresse:

Volksbüro (Diplomatische Mission) der Sozialistischen
Libysch-Arabischen Volks-Jamahiria
Konsularabteilung
Beethovenallee 12 A
53173 Bonn
Fon: (0228) 82009-0
Fax: (0228) 364260


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(Diese Seite wurde erstellt am 13.01.1998)