Marokko


Weiterbehandlung mit Methadon/Buprenorphin:
nicht möglich

Eine Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln (Methadon, Buprenorphin) ist nicht möglich.


Einfuhr von Methadon/Buprenorphin:
möglich

Reisende, die Methadon oder Buprenorphin zum Eigengebrauch nach Marokko mitnehmen möchten, müssen eine französischsprachige ärztliche Bescheinigung mit sich führen, die u.a. Angaben zu Personaldaten, Medikament, täglicher Dosierung und Gesamtmitnahmemenge enthalten sollte (siehe Formulare).


Kontaktadressen:

Botschaft des Königreichs Marokko
Konsularabteilung
Niederwallstr. 39
10117 Berlin
Fon: (030) 2061240


Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
48155 Münster
Fon: 0251-234577 oder -60123
Fax: 0251-2807687 oder -666580

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(Diese Seite wurde zuletzt überarbeitet und aktualisiert am 11.02.2005)