Mauritius
Weiterbehandlung: nicht möglich
Das Medikament Methadon gelangt in Mauritius nicht zur Anwendung. Jeder Reisende, der während seines Aufenthaltes in Mauritius Methadon benötigt, muß es einführen.
Einfuhr: möglich
Methadon ist dem Betäubungsmittelgesetz von 1986 (Dangerous Drugs Act) unterstellt. Jeder Methadonpatient, der nach Mauritius reisen möchte, muß beim dortigen Gesundheitsministerium (Permanent Secretary, Ministry of Health) eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Der (englischsprachige) Antrag sollte folgendes enthalten:
(1) eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, aus der klar hervorgeht, daß sich der Patient in Methadonbehandlung befindet und das Medikament dringend benötigt
(2) Name und Anschrift des behandelnden Arztes (inkl. Fon/Fax-Nummer)
(3) tägliche Methadondosierung
(4) Name und Anschrift des Patienten
(5) Aufenthaltsort des Patienten in Mauritius
(6) Aufenthaltsdauer in Tagen und genaue Angabe der An- und Abreisedaten mit Flugnummern
(7) beantragte Methadon-Gesamteinfuhrmenge
(8) zwei Paßbilder des Patienten
Wird die Einfuhr genehmigt, muß der Patient das Methadon bei seiner Ankunft beim Zoll anmelden.
Kontaktadressen*:
Permanent Secretary
Ministry of Health
Port Louis
Mauritius
Phone: +230 2011912
Fax: +230 2080376
Botschaft der Republik Mauritius
68, rue des Bollandistes
B-1040 Bruxelles
Fon: +32 2 7339988 oder 89
Fax: +32 2 7344021
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*Das Plus-Zeichen muß durch die
jeweils geltende Auslandsvorwahl-Nummer ergänzt werden, ..z.B. in ..Deutschland durch 00
Bitte teilen Sie uns Adressänderungen oder -ergänzungen mit:
Internationale Koordinations- und
Informationsstelle
für Auslandsreisen von Methadonpatienten
INDRO e.V.
Ralf Gerlach
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 (0)251 60123 oder 234577
Fax: +49 (0)251 234577
Email: indro@muenster.net
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(Diese Seite wurde zuletzt überarbeitet am 25.07.1998)