Vereinbarung zwischen dem INDRO e.V.
und den Nutzern des Drogenkonsumraumes
Verstöße gegen die Benutzungsregeln des Konsumraums können zum sofortigen und eventuell auch zum dauerhaften Hausverbot führen. Name: ..........................................
(bitte leserlich schreiben) Münster, den ............... Unterschrift ................................... Die oben abgebildete Vereinbarung müssen die NutzerInnen des Drogenkonsumraumes nach einem im Warteraum stattfindenden Eingangsgespräch mit unserem Personal und vor Betreten und Nutzung des Drogenkonsumraumes unterzeichnen. Nach Beendigung des Konsumvorgangs und Verlassen des Drogenkonsumraumes wird diese Vereinbarung sofort wieder vernichtet. Es finden keine Ausweiskontrollen statt. Die Anonymität der NutzerInnen bleibt somit gewahrt. Weitere Infos zu Zugangskriterien und Hausordnung finden Sie HIER. |
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: 0251-60123
Fax: 0251-666580
Email: INDROeV@t-online.de
(Seite zuletzt aktualisiert am 19.01.2005)