Verfahren gegen substituierende Ärzte

Ich bekomme viele Informationen über Prozesse, Bußgelder und Regresse gegen substituierende Ärzte. Bußgelder werden verhängt, weil die Rezepte nicht mit "A" gekennzeichnet wurden, Regresse beantragt, weil außer dem Substitutionsmedikament andere Psychopharmaka (besonders Benzodiazepine) oder weil Buprenorphin oder Methaddict statt Methadonlösung verordnet wurden. In Strafverfahren werden Ärzte nach denselben gesetzlichen Regelungen wie Straßendealer strafrechtlich verfolgt, z.B. bei Mitgabe des Substitutionsmittels aus der Praxis. Besonders dramatisch ist es, wenn der Tod von Patienten den behandelnden Ärzten angelastet wird. In solchen Verfahren werden meist Rechtsmediziner als Gutachter befragt, keine substituierenden Ärzte. Diese Verfahren führen dazu, daß viele Ärzte die Substitution aufgeben.
In NRW und Baden-Württemberg substituieren aktuell weniger als die Hälfte der Ärzte mit Genehmigung, in Bayern ein Viertel. Damit ist die Möglichkeit von Heroinabhängigen, sich ärztlich behandeln zu lassen, dramatisch eingeschränkt.

Akzept e.V. will diese Verfahren gegen substituierende Ärzte öffentlich diskutieren. Ich bitte Sie deshalb, mich über solche Verfahren zu informieren:

Rainer Ullmann
Curschmannstr. 10
20251 Hamburg
Fax: 040 - 43 80 82
Email: r.ullmann@gmx.de

11.03.2010

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