Verfahren gegen substituierende Ärzte
Ich bekomme viele Informationen über Prozesse, Bußgelder und
Regresse gegen substituierende Ärzte. Bußgelder werden verhängt, weil die
Rezepte nicht mit "A" gekennzeichnet wurden, Regresse beantragt, weil außer dem
Substitutionsmedikament andere Psychopharmaka (besonders Benzodiazepine) oder
weil Buprenorphin oder Methaddict statt Methadonlösung verordnet wurden. In
Strafverfahren werden Ärzte nach denselben gesetzlichen Regelungen wie
Straßendealer strafrechtlich verfolgt, z.B. bei Mitgabe des Substitutionsmittels
aus der Praxis. Besonders dramatisch ist es, wenn der Tod von Patienten den
behandelnden Ärzten angelastet wird. In solchen Verfahren werden meist
Rechtsmediziner als Gutachter befragt, keine substituierenden Ärzte. Diese
Verfahren führen dazu, daß viele Ärzte die Substitution aufgeben.
In NRW und Baden-Württemberg substituieren aktuell weniger als die Hälfte der
Ärzte mit Genehmigung, in Bayern ein Viertel. Damit ist die Möglichkeit von
Heroinabhängigen, sich ärztlich behandeln zu lassen, dramatisch eingeschränkt.
Akzept e.V. will diese Verfahren gegen substituierende Ärzte öffentlich diskutieren. Ich bitte Sie deshalb, mich über solche Verfahren zu informieren:
Rainer Ullmann
Curschmannstr. 10
20251 Hamburg
Fax: 040 - 43 80 82
Email: r.ullmann@gmx.de
11.03.2010