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Um eine Weiterbehandlung ausländischer Methadonpatienten in Schweden einleiten zu können, wenden Sie sich bitte an das Behandlungszentrum in Uppsala, an die Methadonpatienten-Vereinigung (MetadonPatientFöreningen - MPF) oder an das Health Care and Medical Services Department (Hälso- och sjukvårdsavdelning) des National Board of Health and Welfare (Socialstyrelsen) - Adressen siehe unten (Kommunikation in englisch oder schwedisch). Einfuhr: möglich Einreisende aus den Unterzeichnerstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens Art. 75, dazu zählt auch Deutschland, müssen zur legalen Mitnahme des Substitutionsmittels nach Schweden das sog. "Schengen-Formular" mit sich führen (in Deutschland zu beziehen über die Bundesopiumstelle), Reisende aus anderen Staaten eine ärztliche Bescheinigung. Kontaktadressen und Informationshinweise**:
Impfempfehlungen und Impfvorschriften
Reiseinformationen und Sicherheitshinweise des
Auswärtigen Amtes (Info zuletzt aktualisiert am 07.12.2007) |
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Bitte teilen Sie uns Korrekturen oder Ergänzungen mit:
Internationale Koordinations- und |
Einfuhr:
möglich
Gestattet ist die Einfuhr einer Methadonmenge für die Dauer von fünf Tagen (fünf Tagesdosierungen). Die Einreisenden müssen eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen, aus der klar hervorgeht, dass das Medikament ausschließlich zum Eigengebrauch des Patienten bestimmt ist.
Kontaktadressen:
Ms. Ingrid Davstad
Beroendecentrum Nord
Stockholms metadonverksamhet
Utredningsenheten
Hantverkargatan 73
S-112 38 Stockholm
SCHWEDEN
Fon: 0046 8 652 1910
Email: Ingrid.Davstad@cspo.sll.se