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Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: nicht möglich Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich Für die Mitnahme von Substitutionsmitteln ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, die bei der Health Sciences Authority (HSA) spätestens (!) 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss. Das notwendige Antragsformular findet sich hier: download this application form . Die folgenden Dolumente und Informationen müssen zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden: a) Names and dosages of the
medicines (both trade/brand names and names of active ingredients contained in
the products) Die HSA sendet entweder per Email oder Fax ein Schreiben zurück, das bei der Einreise dem Zoll vorgelegt werden muss, zusammen mit dem mitgeführten Medikament und einer vom örtlichen Gesundheitsamt im Herkunftsland ausgestellten Bescheinigung, aus der klar hervorgeht, dass das Medikament rechtmäßig verordnet worden ist. Die HSA weist darauf hin, dass die Aufenthaltsdauer für Substitutionspatienten in der Regel zwei Wochen nicht überschreiten sollte. Im Falle detaillierter Begründung sind Ausnahmen möglich. Kontaktadresse und Informationshinweise: Audit and Licensing Division Impfempfehlungen und Impfvorschriften Reiseinformationen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
___________________________________________________________________________________________________________________ (Info zuletzt aktualisiert am 28.02.2011) |
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