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In Spanien gibt es ca. 400
Substitutionsambulanzen, deren Kontaktadressen
fast alle im Internet zu finden sind. Mitgabedosen (take homes) sind für stabile
Patienten möglich. Der behandelnde Arzt im Heimatland des Patienten kann
entweder direkt Kontakt mit einer spanischen Substitutionsambulanz aufnehmen
oder sich an die entsprechende Comunidad Autonoma (regionale
Gesundheitsbehörde) wenden. Die Gesundheitsbehörde kann die am nächsten zum
geplanten Reiseziel gelegene Vergabestelle mitteilen. Bei Anmeldung eines
Patienten zur Weiterbehandlung sollten die folgenden Angaben gemacht werden
(telefonisch oder per Fax):
Urlaubs-/Aufenthaltsort des Patienten, der eine
Weiterbehandlung benötigt; Personaldaten des Patienten; tägliche Dosis des
Substitutionsmittels
in mg und Anzahl der Take-Home-Gaben; genaue Ankunfts- und Abreisedaten; Anschrift des behandelnden Arztes mit Telefon- und
Faxnummer. Ein Muster zur
Anfrage bei einer Vergabestelle wegen Weiterbehandlung erhalten Sie HIER. Einfuhr von Substitutionsmitteln: möglich Einreisende aus den Unterzeichnerstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommens Art. 75, dazu zählt auch Deutschland, müssen zur legalen Mitnahme des Substitutionsmittels nach Spanien das sog. "Schengen-Formular" mit sich führen (in Deutschland zu beziehen über die Bundesopiumstelle), Reisende aus anderen Staaten eine ärztliche Bescheinigung. Kontaktadressen und Informationshinweise:
Die Kontaktadressen aller regionalen
Gesundheitsbehörden und fast aller Substitutionsambulanzen (CADs) stehen im
Internet über den vom spanischen Innenministerium bereit gestellten
Plan Nacional Sobre Drogas
zur Verfügung Impfempfehlungen und Impfvorschriften
Reiseinformationen und Sicherheitshinweise des
Auswärtigen Amtes
(Info zuletzt aktualisiert am
17.03.2009) |
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