Sri Lanka

Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln: ???

Mit Datum des 19. April 2011 haben wir eine schriftliche Anfrage bezüglich der Weiterbehandlungsmöglichkeit an das Gesundheitsministerium von Sri Lanka gerichtet. Sobald wir eine Antwort erhalten haben, werden wir aktuelle Informationen hier abbilden.

Einfuhr: möglich

Ausländischen Substitutionspatienten ist es gestattet, ihr Medikament nach Sri Lanka mitzunehmen. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Bescheinigung (in englischer Sprache) mitgeführt wird, aus der klar hervorgeht, dass der Patient das Medikament dringend benötigt und dass es nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt ist. Die Bescheinigung sollte außerdem die Personaldaten des Patienten (inkl. Nr. des Reisepasses), die tägliche Dosierung, die mitgeführte Gesamtmenge des Substitutionsmittels und die An- und Abreisedaten enthalten.

Kontaktadressen:

Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka
Konsularabteilung
Niklasstr. 19
14163 Berlin
Fon: (030) 80909749
Fax: (030) 80909757

Ministry of Health
Director General of Health Services
385, Ven. Baddegama Wimalawansa Thero Mawatha
Colombo 10
Sri Lanka
Fon: 0094 11 2698507

 


Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 251-60123 oder 02571-582765
Fax: +49 251-666580
Email

(Info zuletzt aktualisiert am 20.04.2011)