Türkei

Substitutionsbehandlung: nicht möglich

Mitnahme von Methadon oder Buprenorphin: möglich

Laut aktueller Information der Türkischen Botschaft in Berlin vom 25. Mai 2011 (Emailantwort liegt uns vor), ist die Einfuhr von Methadon und Buprenorphin in die Türkei
 zum persönlichen Gebrauch in einer für bis zu 15 Tagen ausreichenden Menge gestattet (
= 15 Tagesdosen). Leider verbreiten einige türkische Generalkonsulate und Konsulate auf Anfrage weiterhin die Desinformation, die Einfuhr von Methadon zum persönlichen Gebrauch sei  verboten.

Wer unseren Information nicht traut: 
Im Bedarfsfall immer die türkische Botschaft kontaktieren, da gemäß unserer bisherigen Erfahrungen andere türkische Vertretungen, milde formuliert,
offensichtlich nicht immer hinreichend über die aktuelle Rechtslage informiert sind.

Wer von der türkischen Botschaft von unseren Informationen abweichende Auskünfte erhält:
Bitte bei uns melden!
 

Wichtig ist die Mitfuhr einer ärztlichen Bescheinigung: Muster ärztliche Bescheinigung oder http://www.incb.org/incb/guidelines_travellers.html#annex1 .

Die Bescheinigung sollte laut Botschaft bei der Einreise beim Zoll vorgelegt werden, wobei der Zoll  Ein- und Ausreisedatum sowie die Passdaten
an die für Betäubungsmittel zuständigen Behörden in der Türkei übermittelt. Erfahrungsgemäß finden aber auf türkischen Flughäfen, besonders in Tourismusgebieten, bei der Einreise nur sehr selten intensive Zollkontrollen statt.
 

Kontaktadressen:

Botschaft der Republik Türkei
Abteilung für Finanzen und Zollwesen
Rungestr. 9
D-10179 Berlin
Fon: +49 (0)30 275850

Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:

Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 (0)2571 582765 oder +49 (0)251-60123
Fax: +49 (0)251 666580
Email: INDROeV@t-online.de

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(Diese Seite wurde zuletzt überarbeitet am 29.08.2011)