Türkei
Substitutionsbehandlung: nicht möglich
Mitnahme von Methadon oder Buprenorphin: möglich
Laut aktueller
Information der Türkischen Botschaft in Berlin vom 25. Mai 2011 (Emailantwort
liegt uns vor), ist die Einfuhr von
Methadon und Buprenorphin in die Türkei
zum persönlichen Gebrauch in einer für bis zu 15 Tagen ausreichenden Menge
gestattet (= 15 Tagesdosen).
Leider verbreiten einige türkische Generalkonsulate und Konsulate auf Anfrage
weiterhin die Desinformation, die Einfuhr von Methadon zum persönlichen Gebrauch sei verboten.
Wer unseren
Information nicht traut:
Im Bedarfsfall immer die türkische Botschaft kontaktieren, da gemäß unserer bisherigen Erfahrungen andere türkische
Vertretungen, milde formuliert,
offensichtlich nicht immer hinreichend über die aktuelle Rechtslage
informiert sind.
Wer von der
türkischen Botschaft von unseren Informationen abweichende Auskünfte erhält:
Bitte bei uns melden!
Wichtig ist die Mitfuhr einer
ärztlichen Bescheinigung:
Muster ärztliche
Bescheinigung oder
http://www.incb.org/incb/guidelines_travellers.html#annex1 .
Die Bescheinigung sollte laut Botschaft bei der Einreise beim Zoll vorgelegt werden, wobei der
Zoll Ein- und Ausreisedatum sowie die Passdaten
an die für Betäubungsmittel zuständigen Behörden in der Türkei übermittelt.
Erfahrungsgemäß finden aber auf türkischen Flughäfen, besonders in
Tourismusgebieten, bei der Einreise nur sehr selten intensive Zollkontrollen
statt.
Kontaktadressen:
Botschaft der Republik Türkei
Abteilung für Finanzen und Zollwesen
Rungestr. 9
D-10179 Berlin
Fon: +49 (0)30 275850
Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen erbeten an:
Ralf Gerlach
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48145 Münster
Fon: +49 (0)2571 582765 oder +49 (0)251-60123
Fax: +49 (0)251 666580
Email: INDROeV@t-online.de
(Diese Seite wurde zuletzt überarbeitet am 29.08.2011)