Wichtige Mitteilung der Koordinations- und Informationsstelle für
Auslandsreisen von Substitutionspatienten an Ärzte und Drogenberatungsstellen
Nr. 1/2004 vom 20.11.2004

Einfuhr von und Weiterbehandlung mit Substitutionsmitteln
in die/der Türkei weiterhin verboten!

Um den aktuellen Stand zur Mitnahmemöglichkeit von Substitutionsmitteln in die Türkei  und zur Möglichkeit der Weiterbehandlung in der Türkei abzuklären wandte sich das Türkische Generalkonsulat in Münster an die zuständigen Behörden in der Türkei. Nachdem eine Antwort eingetroffen war, teilte uns das Generalkonsulat mit Schreiben vom 2. November 2004 u.a. folgendes mit:

"Aus einem uns nun vorliegenden Schreiben des Gesundheitsministeriums geht hervor, dass, obwohl bezüglich einer Behandlung von drogenabhängigen Patienten mit Methadon, Buprenorphin, Codein oder Morphin bereits rechtliche Bemühungen laufen, diese Mittel jedoch bisher noch nicht in der Therapie von Drogenabhängigen eingesetzt werden. Von daher ist es Patienten derzeit auch noch nicht erlaubt, diese Substanzen in die Türkei einzuführen oder von türkischen Ärzten oder in türkischen Krankenhäusern zu beziehen."

Das heißt: Weiterbehandlung nicht möglich, Einfuhr nicht gestattet.

So dramatisch dies klingt, so raten wir dennoch Substitutionspatienten nicht prinzipiell von einer Reise in die Türkei ab. Bitte lesen Sie die weiteren Informationen zur Türkei: HIER klicken.

Erfahrungsberichte oder Korrekturen erbeten an:

Ralf Gerlach
Internationale Koordinations- und Informationsstelle
für Auslandsreisen von Substitutionspatienten
INDRO e.V.
Bremer Platz 18-20
D-48155 Münster
Fon: +49 (0)251-60123 oder -234577
Fax: +49 (0)251-2807687 oder -666580
Email: INDROeV@t-online.de

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